Was sind Versicherungsberater und welche Vorschriften gibt es?
Versicherungsberater sind neutrale und unabhängige Berater für Versicherungsprodukte. Sie unterliegen bestimmten gewerblichen Regelungen. Formal gesehen geht es bei der Versicherungsberatung von unabhängigen Versicherungsberatern um Rechtsberatung, die sich auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) bezieht. Hier heißt es in § 2 EGRDG -Versicherungsberater: „Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung beantragen.“ Versicherungsberater brauchen also in Deutschland eine IHK-Zulassung nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung. Der größte Berufsverband der Versicherungsberater ist der BVVB - Bundesverband der Versicherungsberater mit Sitz in Bonn. Die Berufspflicht der Versicherungsberater ergibt sich auch durch die Mitgliedschaft in der Berufsvertretung.
Wie stellt sich eine seriöse Versicherungsberatung dar?
Es gibt wesentliche Grundlagen, die eine seriöse Versicherungsberatung durch die freien Versicherungsberater kennzeichnen. Unter anderem spielen Berufspflichten wie Neutralität, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zentrale Rollen. Wesentlich in der Beratung ist auch, dass der Versicherungsberater die Interessen der Mandanten in den Mittelpunkt stellt und nicht die Versicherungsprodukte einzelner Versicherer. Die Beratung hat insofern einen ganz anderen Beratungsansatz als bei Versicherungsberatungen, die durch Außendienstmitarbeiter von Versicherungsunternehmen wahrgenommen werden. Versicherungsberater dürfen sich gewerblich nicht so binden, dass sie als neutrale Berater abhängig von bestimmten Versicherungsgesellschaften sind. Gegen die Gefahren, die bei der Versicherungsberatung auftreten können, müssen sich die Berater angemessen durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Neben den klassischen Versicherungen können Versicherungsberater auch Produkte zur privaten Altersvorsorge und Spezialversicherungen anbieten. Gerade die Produkte zur privaten Altersvorsorge wie Riester-Rentenprodukte oder Rürup-Rentenprodukte spielen heute im Versicherungsgeschäft eine große Rolle. Wer sich über die staatlich geförderten Rentenprodukte informieren will, findet unter anderem auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales interessante Informationen. Viele nützliche Informationen zu Versicherungen und Finanzprodukten kommuniziert zum Beispiel die Stiftung Warentest als öffentliche Institution im Verbraucherschutz. Um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, gehört zu den Berufspflichten der Versicherungsberater auch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Wer sich über Versicherungsberater in seiner Stadt und Region informieren will, findet auf der Homepage des Bundesverbandes der Versicherungsberater eine interaktive Landkarte mit Kontaktadressen der Mitglieder.