Anlagenberatung

Investments, insbesondere in risikoreiche Finanzinstrumente, setzen professionelle Anlagenberatungen voraus. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Anlageberatung bei Finanzprodukten setzt hier das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz). Wer gewerbsmäßig Anlageberatungen anbietet, muss eine Bewilligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, haben. Seit dem Jahr 2007 gibt es das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, das umfangreiche Änderungen im Wertpapierhandel brachte. Viele der Anlageberatungen bei den Kreditinstituten werden für die Anleger kostenlos angeboten. Weiterführende Beratungsleistungen, zum Beispiel in der Vorsorgeplanung, können kostenpflichtig sein. Anders als in der Vermögensverwaltung haben in der Anlageberatung die Anleger die alleinige Entscheidungspflicht. Seit dem Jahr 2010 sind Geldinstitute in Deutschland verpflichtet bei Wertpapieranlagen ein Beratungsprotokoll zu führen. Es soll vor allem auch die Beratungsqualität für die Anleger verbessern. Im Paragraf 14 der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung - WpDVerOV) sind die Protokollpunkte festgehalten. Unter anderem muss das Protokoll zur Wertpapieranlage den Anlass der Anlageberatung; die Dauer des Beratungsgesprächs; die vom Kunden im Zusammenhang mit der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung; oder die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe beinhalten. Auch die der Beratung zugrunde liegenden Informationen über die persönliche Situation des Kunden oder die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Anlageberatung sind, müssen festgehalten werden. Der reale Umgang mit den Formularen war Anfang 2010 Bestandteil zahlreicher öffentlicher Kritiken, vor allem der Verbraucherzentralen.

Zur Transparenz in der Anlageberatung bei Finanzprodukten gehört auch die Produktinformation. Im Produktinformationsblatt müssen die wesentlichen Punkte in Bezug auf die Chancen und Risiken der Anlage nachvollziehbar sein. Produktinformationsblätter setzen heute professionelle Beratungsunternehmen in der Finanzbranche ein. Standarisierte Produktinformationsblätter wurden sowohl vom öffentlich-rechtlichen Bankendachverband als auch von dem Bundesverband der Privaten Banken vorgestellt und gehören heute zum Beratungsstandart. Informationen zu den aktuellen Vorschriften und Empfehlungen zur Anlageberatung bekommen Anleger unter anderem bei den Verbraucherzentralen. Auch die BaFin oder das Bundesverbraucherschutzministerin kommunizieren viele nützliche Informationen zur Anlageberatung. Ein Beispiel für ein Produktinformationsblatt kommuniziert u.a. das Bundesverbraucherschutzministerin als Download. Anleger, die zum Beispiel den Verdacht haben, dass an Börsen etwas nicht richtig gehandhabt wird, können sich u.a. an die Börsenaufsichtsbehörden der zuständigen Länder wenden. Auch in der Versicherungsvermittlung sind Beratungsprotokolle vorgeschrieben. Die Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) niedergeschrieben. Diese Pflichten sind unter anderem: die Beratungspflicht, die Begründungspflicht oder die Dokumentationspflicht. Der Versicherungsvermittler muss hierbei eine Ist-Analyse durchführen, denn Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, seine Empfehlungen und Ratschläge begründen und diese auch dokumentieren. Die Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten sowohl für Versicherungsvertreter einer bestimmten Firma als auch für Versicherungsmakler, die nicht an bestimmte Unternehmen und Produkte gebunden sind.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Anlagenberatung:

Was zeichnet eine gute Anlagenberatung aus?

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es in der Anlagenberatung?

Was kostet die Anlagenberatung?

Muss ein Anlagenprotokoll geführt werden?

Was kommuniziert das Produktinformationsblatt?