Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitnehmer können Teile ihres Lohns zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung anlegen. Arbeitgeber können unter anderem durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz verpflichtet sein, die vermögenswirksamen Leistungen abzuführen. Für die Branchen gibt es unterschiedliche Regelungen. Vermögenswirksame Leistungen werden direkt als Geldbetrag vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Eventuell kann der Arbeitnehmer auch eine Zuzahlung leisten. Die vermögenswirksamen Leistungen werden vom Staat über eine Arbeitnehmersparzulage gefördert. Die Förderungen des Staates werden unterschieden in eine Arbeitnehmersparzulage im Wohnungsbau und einer Beteiligung am sogenannten Produktivkapital, zum Beispiel beim Erwerb eines Investmentfonds. Der Arbeitnehmer kann sich die staatlichen Förderungen für den Wohnbau und das Produktivkapitel zusammen sichern. Beim Produktivkapital sind bis zu 400 Euro zulagenbegünstig. Zulagenbegünstigte vermögenswirksame Leistungen werden durch eine bestimmte Arbeiternehmersparzulagen-Quote begünstigt, zum Beispiel im Jahr 2009, 20 Prozent beim Produktivkapital und 9 Prozent beim Wohnungsbau. Beim Wohnungsbau, zum Beispiel bei einem Bausparvertrag, sind bis zu 470 Euro zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmersparzulagen können in festgelegte Anlageformen einfließen. Zu den Anlageformen gehören unter anderem: Investmentfonds, Banksparpläne oder Bausparverträge. Rechtlich gesehen sind die vermögenswirksamen Leistungen, die in bestimmte Anlageformen einfließen, Teil des Lohns oder Gehalts aus nicht-selbstständiger Arbeit. Vermögenswirksame Leistungen dürfen nicht einer anderen Person übertragen werden und dienen somit nur dem Vermögensaufbau des Arbeitnehmers.

Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage unterliegt bestimmten Kriterien. Bestimmend sind die Einkommensgrenzen im Sparjahr. Den Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage haben Alleinstehende, wenn ihr versteuertes Einkommen nicht über 20.000 Euro liegt (Ehegatten 40.000 Euro). Das Einkommen bemisst sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden. Bei Anlagen in den Wohnungsbau liegen die Einkommensgrenzen bei 17.900 bzw. 35.800 Euro. Für den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage ist das Finanzamt zuständig, wo der Arbeitnehmer versteuert. Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt. Nach Ablauf der Festlegefrist, was in der Regel 7 Jahre ist, wird die Anlagesumme dann auf das angegebene Anlagekonto ausgezahlt.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Arbeitnehmersparzulage:

Was ist eine Arbeitnehmersparzulage?

Wer bekommt eine Arbeitnehmersparzulage?

Welche Kriterien gelten für eine Arbeitnehmersparzulage?

Welche Anlageformen sind bei der Arbeitnehmersparzulage möglich?

Wer ist für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage zuständig?