Alterseinkünfte-Besteuerung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Einkünfte aus den Beamtenpensionen waren schon immer steuerpflichtig, wurden allerdings ungleich behandelt. Seit dem Jahr 2005 gibt es deshalb das Alterseinkünftegesetz, dass steuerliche Ungleichheiten abgeschafft hat. Zu den gleich besteuerten Alterseinkünften gehören unter anderem: Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen oder den landwirtschaftlichen Altersklassen. Auch Hinterbliebenenrenten oder Leibrenten wegen verminderter Erwerbstätigkeiten sowie Beamtenpensionen unterliegen der Steuer. Millionen von Rentnern sind durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 verunsichert worden. Man schätzt, dass durch das Alterseinkünftegesetz rund ein Viertel der Rentnerhaushalte steuerbelastet wurden. Die Steuerbelastung durch das Gesetz betrifft vor allem Rentner, die neben der Rente höhere Einkünfte, zum Beispiel durch Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalvermögen haben. Mit Steuernachzahlungen mussten Rentner rechnen, die keine Steuererklärung abgegeben haben und mehr als 1.500 Euro Rente beziehen. Für die meisten Rentner werden auch in Zukunft keine Steuern fällig, sofern sie unter den Grundfreibetrag von 7664 Euro für Alleinstehende und 15.328 Euro für Rentnerpaare fallen. Liegt der Betrag über dem Grundfreibetrag, so werden Steuern fällig, je nach Jahr des Renteneintritts. Rentner, die vor bzw. in 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50 Prozent auf diese Bezüge bezahlen. Wer zum Beispiel in 2008 in Rente gegangen ist, musste 56 Prozent Steuern auf die Bezüge rechnen. Einfach beschrieben wird mit jedem Renteneintrittsalter die Steuer auf die Bezüge höher. Der steuerliche Showdown endet im Jahr 2040 mit 100 Prozent der Bezüge.

Für Rentner wurden bestimmte Formulare entwickelt, die bei den zuständigen Finanzämtern kostenlos zu erhalten sind. Rentner, die sich nicht sicher sind, ob und wie viel sie an Steuern bezahlen müssen, können sich an einen Steuerberater oder auch an regionalen Lohnsteuerhilfevereinen wenden. Steuerberatungen machen auch bei Rentnern Sinn, da es einige Abschreibungsmöglichkeiten gibt. Unter anderem können haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe bei pflegebedürftigen Menschen angerechnet werden. Auch Werbungskosten oder bestimmte Versicherungsbeträge können geltend gemacht werden. Steuerfrei sind zum Beispiel Zahlungen aus Wiedergutmachungsrenten oder Kriegs- und Schwerbehindertenrenten.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Alterseinkünfte-Besteuerung:

Muss ich als Rentner Steuern bezahlen?

Welcher Rentner muss Steuern bezahlen?

Was ist das Alterseinkünftegesetz?

Gibt es spezielle Steuerformulare für Rentner?

Gibt es spezielle Abschreibungsmöglichkeiten?