Rentenlücke und Altersvorsorge

Was muss man an Rente haben und wie errechnet man eine Rentenlücke?

Viele Menschen befürchten, dass ihre Rente nicht ausreicht und sie von Altersarmut betroffen sind. Sie befürchten dies in vielen Fällen zu Recht, denn schon heute müssen viele Rentner viele Jahre weiterarbeiten. Alleine die Zahl der Minijobs für Rentner ist in den letzten Jahren um fast 50 Prozent gestiegen. Vor allem in Ostdeutschland wird Altersarmut ein großes Gesellschaftsthema werden, so Experten (siehe auch Artikel Rente). Heute liegt die durchschnittliche Rente bei rund 60 Prozent des letzten Nettogehaltes. Bis ins Jahr 2030 wird die Marke von 50 Prozent wahrscheinlich realer werden. Um den Lebensstandart in vielen Lebensbereichen zu sichern, sollte rund 80 Prozent des letzten Nettogehalts vorhanden sein. Eine Rentenlücke von 20 Prozent ist wahrscheinlich vertretbar. Viele Schulden, zum Beispiel durch den Hausbau, sind in der Regel im Alter abgegolten, so dass die monatlichen Belastungen im Alter meistens geringer ausfallen – allerdings entstehen auch Kosten, zum Beispiel durch Alterskrankheiten, die jeden Menschen betreffen. Im Internet findet man seriöse Rentenlücken-Rechner. Zum Beispiel bietet die Stiftung Warentest einen kostenlosen Rentenlücken-Rechner an. Rentenlücken-Rechner sind gute Instrumente, um individuell den Handlungsbedarf zu reflektieren. Für die meisten Arbeitnehmer gibt es staatlich geförderte Sparmodelle, zum Beispiel in Form von Wohn-Riester, Fondsparplänen oder Banksparplänen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Die private Altersvorsorge ist vor allem auch wichtig, wenn man früher in Rente gehen will. Es ist zwar nicht zutreffend, dass die letzten fünf Jahre die wichtigsten Beitragsjahre sind, allerdings kann sich die Frührente tatsächlich äußerst negativ auf die Rentenbeträge auswirken.

Wie kann man die Rentenlücke schließen und was ist die Riester-Rente?

Die private Altersvorsorge ist ein Standbein zur finanziellen Alterssicherung. Für die meisten Menschen ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Thema. Die betriebliche Altersvorsorge auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist für alle Arbeitnehmer interessant, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eventuell kann man die betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Produkten verknüpfen. Die Riester-Rente hat ihren Namen nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester erhalten und ist rechtlich im Einkommenssteuergesetz verankert. „Riestern“ kann man unter anderem mit förderungsfähigen Sparmodellen wie: dem Fondsparplan, dem Banksparplan, den fondgebundenen Rentenversicherungen oder auch den Pensionsfonds (siehe Artikel Riester-Rente). Zu beachten ist bei den Riester-Produkten, laut Verbraucherzentralen, dass die teils hohen Vertragskosten nicht die staatlichen Zuschüsse auffressen. Vorab kann man sich beim Arbeitgeber oder dem Betriebsrat über die betriebliche Altersversorgung erkundigen. Viele Informationen zu den Riester-Produkten bekommt man unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Beratungen zu Riester-Produkten bieten unter anderem die Banken, Versicherungen oder Investmenthäuser. Heute nutzen rund 12 Millionen Menschen die Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge.