Das ist Wohn-Riester, was wird gefördert und wie verhält es sich steuerlich?
Wohn-Riester ist ein wichtiges Instrument der geförderten Altersvorsorge. Grundlage bildet das „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“, das im Jahr 2008 in Kraft trat und vor allem 2010 noch steuerlich günstiger gestaltet wurde (s. Artikel/FAQ Riester-Rente). Durch Wohn-Riester werden verschiedene Wohnimmobilien-Anschaffungen gefördert, unter anderem: der Bau und Erwerb eines Hauses, der Kauf einer eigenen Wohnung, der Kauf einer Genossenschaftswohnung oder auch ein lebenslanges Dauerwohnrecht. Förderungsunschädlich kann man das angesparte Kapital mit den steuerlichen Förderungen immer für den Bau oder den Kauf einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Möchte man allerdings eine Immobilie renovieren, so kann man nur das eingezahlte Kapital entnehmen und muss die steuerlichen Förderungen zurückbezahlen. Möchte man mit dem angesparten Wohn-Riester ein Konsumprodukt kaufen, zum Beispiel ein Auto, so muss auch hier die staatliche Zulage und die erworbenen Steuervorteile zurückbezahlen. Die Steuerermäßigung bezieht zum Beispiel auf die Ansparphase. Möchte man zum Beispiel die Immobilie verkaufen, die mit Wohn-Riester finanziert wurde, ist das möglich, allerdings muss man dann das gebundene, steuerlich geförderte Kapital in ein Riester-Produkt anlegen.
Der größte Unterschied zur Riester-Rente ist, dass keine monatliche Rente ausbezahlt wird, die steuerlich veranlagt wird. Die Besteuerung erfolgt über ein fiktives Wohnförderkonto, das wegen der Besteuerung um jährlich 2 Prozent erhöht wird. Hier sind die staatlichen Zulagen, die staatlichen geförderten Tilgungsleistungen und Einnahmen, zum Beispiel aus einer Riester-Rente, aufgeführt. Ab Beginn der Auszahlungsphase muss der Betrag versteuert werden. Generell kann man wählen, ob man die Steuern auf das Wohnförderkonto in Summe leisten will oder bis zum 85. Lebensjahr in jährlichen Intervallen abbezahlt. Bei Wohn-Riester muss man sich beraten lassen in Bezug auf die nachgelagerte Besteuerung, die durch das Alterseinkünftegesetz anhängig ist. Eine nachgelagerte Besteuerung in der Rente kann man zum Beispiel bei Wohn-Riester über lange Zeiträume bis zu 20 Jahren vereinbaren. Es gibt darüber hinaus Regelungen zur Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie enthaltenen, steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rente. Generell wird Wohn-Riester so gefördert wie die Riester-Rente, zum Beispiel in Form von Sparplänen oder Versicherungen. Quasi ersetzt die Immobilie das Sparbuch bei der Zulagenförderung.
Wer profitiert von Wohn-Riester und welche Vorteile bringt es?
Wohn-Riester wird Menschen gewährt, die in Deutschland steuerpflichtig sind und einer bestimmten Zielgruppe angehören, zum Beispiel alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Für zahlreiche Gruppen gibt es Optionen, zum Beispiel für Kindererziehende, Ehegatten oder Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Auf die Informationen in Bezug auf die EU-Regelungen sollte man achten. Von Wohn-Riester profitieren vor allem kinderreiche Familien und Geringverdiener. Angestellte oder Beamte mit hohem Einkommen gehen eher in andere Altersvorsorgemodelle. Generell bietet eine Wohnimmobilie Inflations- und Wertbeständigkeit. Wohn-Riester ist auch Hartz-IV-sicher angelegt und für Neugeborene ab 2008 gibt es 300 Euro Kinderzulage. Ein Vorteil ist auch, dass man Wohn-Riester als Eigenkapital verwenden kann. In der Regel bietet Wohn-Riester auch den Vorteil, dass man mit dem Riester-Darlehen schnell schuldenfreier ist.
Wo kann man sich über Wohn-Riester informieren oder Wohn-Riester-Verträge abschließen?
Über Wohn-Riester kann man sich im Internet, zum Beispiel beim Bundesfinanzministerium, der Stiftung Warentest, den Verbraucherzentralen und anderen Informationsanbietern informieren. Man findet auch Wohn-Riester-Vergleiche im Internet oder Rentenlücken-Rechner. Wohn-Riester-Verträge kann man bei Banken, Versicherungen und Investmenthäuser abschließen sowie bei Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften.