Was ist die Basis-/Rürup-Rente, für wenn ist sie gedacht und wie kann man sie steuerlich absetzen?
Seit dem Jahr 2005 gibt es die Basisrente, die unter dem Namen Rürup-Rente bekannter ist. Bert Rürup ist ein Ökonom und Wirtschaftsweiser, den das Rentenmodell ihren Namen verdankt. Bei der Basisrente handelt es sich um ein staatlich subventioniertes Modell für die Altersvorsorge, die sich vor allem an Freiberufler und Selbstständige ausrichtet. Wie bei der Riester-Rente ist eine einmalige Auszahlung im Alter unmöglich. Das angesparte Kapital mit den Zuschüssen wird monatlich verrentet. Die Rürup-Rente ist für alle interessant, die nicht als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und trotzdem privat ihre Rente sichern wollen. Kennzeichnet für die Basis-/Rürup-Rente ist außer dem nicht vorhandenen Kapitalwahlrecht (keine Einmalausschüttung) auch, dass das angesparte Kapital erst ab dem 60. Lebensjahr als monatliche Rente ausbezahlt wird und Sparbeträge nicht vererbt, übertragen, veräußert oder beliehen werden dürfen. Es gibt Optionen bei der Rürup-Rente zum Beispiel mit der Ergänzung durch eine Hinterbliebenenrente oder auch durch die Kombination von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die Einzahlungsbeträge zur geförderten Basisrente können individuell vereinbart werden. Die Beiträge sind staatlich gefördert und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beträge können nach einem bestimmten Prozentsatz geltend gemacht werden. Ab 2025 sind dies 100 Prozent (ab 2008 von 66 Prozent im Jahr um 2 Prozent steigend). Der Höchstbetrag liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 Euro und bei Ehepaaren 40.000 Euro p.a.).
Was sind die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente?
Es gibt einige Vorteile, die Selbstständige durch die Rürup-Rente haben, zum Beispiel sind die Spareinlagen Hartz-IV-sicher auch können die Rürup-Verträge in der Ansparphase nicht gepfändet werden und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich begünstigt kombiniert werden. Ein Vorteil ist auch die flexible Einzahlung. Man kann in besseren Zeiten die Basisrente mit Einmalzahlungen aufstocken. Nachteilig wirkt sich die Basisrente, neben den beschrieben Faktoren, zum Beispiel durch die Besteuerung im Rentenalter aus. Nachteilig ist auch, dass beim Tod des Vertragsnehmers das eingezahlte Kapital verfällt, was man mit einer Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente allerdings absichern kann. Schließt man eine Basisrente ab, so muss man auch darauf achten, einen Anbieter zu finden, der das Kapital übertragbar macht, sonst muss man im Wirst Case den Vertag beitragsfrei stellen.
Welche Tarife gibt es bei der Rürup-Rente?
Wie bei der Riester-Rente kann man nicht in alle Anlageform die subventionierten Beiträge einbezahlen. Zu den Produkten bei der Rürup-Rente gehören die fondgebundenen Lebensversicherung, die konventionelle Rentenversicherung, Fondsparplan und britische Lebensversicherungen. Britische Lebensversicherungen sind ein Sammelbegriff für unterschiedliche Produkte von angelsächsischen Lebens- und Rentenversicherungsprodukten. Sollte einer der britischen Lebensversicherungsanbieter in Insolvenz gehen, so gibt es einen Versicherungsfond: den FSCS „Financial Services Compensation Scheme“. Hier gibt es bestimmte Entschädigungsgrenzen, die nicht nur britischen Anlegern, sondern auch EU-Bürgern eine bestimmte Sicherheit bieten. Informationen über Financial Services Compensation Scheme bekommt man auch in deutscher Sprache über die Homepage. Fast alle großen britischen Lebensversicherungsgesellschaften sowie die Töchter der kanadischen und US-amerikanischen Lebensversicherer haben auf der Insel ihren Sitz in London oder Dublin/Irland. Die Hoheit über die Anbieter und Produkte in Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG).