Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands

Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist der Spitzenverband von Kreditinstituten, die ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand sind. Hierunter fallen zum Beispiel die Landesbanken oder Landes- und Bundesförderbanken. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Organen des Bundes und Länder. Seit 1987 hat der Spitzenverband in der Kreditwirtschaft ein Büro in Brüssel. Die meisten Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sitzen zur europäischen Lobby-Arbeit in der belgischen Hauptstadt. Mitglied ist der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands in der European Association of Public Banks. Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands ist auch Arbeitergeberverband. Mitglieder können der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken beitreten. Für Verbraucher ist der Spitzenverband öffentlicher Banken bei Ombudsmannverfahren oder in Sachen des Einlagenschutzes interessant. Seit 1992 bietet der Verband Ombudsmannverfahren an. Das Schlichtungsverfahren zwischen Kunden und Mitgliedern des Verbandes wird über die Kundenbeschwerdestelle beim Verband in Berlin bearbeitet. Die Beschwerde muss hier schriftlich eingereicht werden und unterliegt bestimmten formalen Kriterien, die man als Info auf der Online-Plattform des Verbandes nachlesen kann. Online-Informationen bietet der Verband unter anderem zu Themen der Verfahrungsordnung. Man kann auch das Beschwerdeformular herunterladen.

Informationen bietet der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands auch zum Thema der Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und der EAEG-Novellierung sowie dem Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Die Entschädigungsansprüche sind bisher auf 50.000 Euro gedeckelt und sollen ab 2011 auf 100.000 festgelegt werden. Einlagen von Privatkunden oder Unternehmen sind vor allem bei Sicht-, Termin- und Spareinlagen mit der Deckelung abgesichert. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind bis zum einem maximalen Einlagenschutz von 20.000 Euro abgesichert. Man hat ein Jahr Zeit nach der Benachrichtigung seine Ansprüche formal bei der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH geltend zu machen. Mit Erfüllung des Entschädigungsanspruchs gehen die Forderungen vom Kreditinstitut auf die Entschädigungseinrichtung über. Der Entschädigungsanspruch ist rechtlich nach fünf Jahren verjährt. Eine Übersicht der zugeordneten Kreditinstitute des Verbandes findet man auf der Homepage unter dem Themenfeld Einlagensicherung. Die Mitglieder des VÖB weisen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einlagensicherung im VÖBN hin. Man sollte das Kleindruckte genau durchlesen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands informiert in seinem Online-Angebot ebenfalls über zahlreiche aktuelle Themen wie der Bankenaufsicht oder auch der Wertpapieraufsicht.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands:

Welche Funktion erfüllt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands?

Welche Kreditinstitute sind Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands?

Welche Regelungen zu Einlagensicherung bei Landes- und Förderbanken gibt es?

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Landes- und Förderbanken?

Bietet der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Schlichtungsverfahren an?

Welche Informationen bietet der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands?