Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA)

Die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ist eine neue Aufsichtsbehörde, die innerhalb der EU-Finanzaufsichtsstruktur nach der Wirtschaftskrise 2007-2009 geschaffen wurde. Die Finanzmetropole Frankfurt a.M. bekam den Zuschlag für die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Rentensysteme und beheimatet somit mit der Europäischen Zentralbank und der EIOPA zwei wichtige Finanzaufsichts- und Regulierungsbehörden. In London und Paris sitzen die beiden anderen neuen EU-Aufsichtsbehörden mit der europäischen Bankaufsicht (EBA) und der europäischen Börsenaufsicht (ESMA). Innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB) wird ein Finanzmarktfrühwarnsystem mit dem Komitee für Systemrisiken (ESRB) geschaffen. Im September 2010 hat das EU-Parlament in Strasbourg den neuen Kontrollbehörden Grünes Licht gegeben. Die neuen Aufsichtsbehörden werden 2011 ihren Dienst aufnehmen. Die europäische Versicherungsaufsicht in der hessischen Hauptstadt soll erstmals mit rund hundert Mitarbeitern neue Aufsichtsrichtlinien in Europa gestalten. Die EIOPA ist mit zahlreichen Durchsetzungsrechten versehen worden, die europaweit harmonisiert werden. Ab dem Jahr 2013 sollen für Versicherungsunternehmen unter anderem neue Eigenkapitalregeln gelten (Solvency II). Das Projekt der EU soll die Versicherer animieren, mehr auf ihr Risikomanagement zu achten. Die European Insurance and Occupational Pensions Authority wird sehr eng mit den nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden in der EU, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zusammenarbeiten. Unter die Aufsicht der BaFin und der Aufsichtsbehörden der Bundesländer fallen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) alle öffentlich-rechtlichen und privaten Versicherungen in Deutschland.

Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Rentensysteme in Frankfurt wird unter anderem aus stimmberechtigen Mitgliedern der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Länder sowie nicht-stimmberechtigen Mitgliedern der anderen neuen Aufsichtsbehörden bestehen. In einer ersten Phase werden neue europaweite Richtlinien für die Versicherungsaufsicht geschaffen und auch technische Standards gestaltet. Die EIOPA wird in einem 3-Schritte-Plan neue Richtlinien und Empfehlungen für die nationalen Aufsichtsbehörden erlassen und deren Umsetzung kontrollieren. Die Richtlinienkompetenz ist in der EU-Versicherungsaufsichtsbehörde umfassend installiert. Sollte es zu Konflikten zwischen der EIOPA und den nationalen Aufsichtsbehörden kommen, so muss die EIOPA nach EU-Recht als Mediator auftreten. Alle drei EU-Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben in einer Notfallsituation, die ernsthaft und nachhaltig die Stabilität der Finanzmärkte betreffen, besondere Rechte. Zum Beispiel kann die EIOPA mit einfacher Mehrheit die nationalen Aufsichtsbehörden mit gezielten Maßnahmen beauftragen. Die Aufrechterhaltung der Stabilität und Funktionalität der Finanzmärkte hat generell Priorität. Kommt eine nationale Aufsichtsbehörde den Weisungen der EIOPA nicht nach, so werden notwendige Sanktionsmaßnahmen eingeleitet. Die Notfallmaßnahmen der EU-Aufsichtsbehörden dürfen allerdings nicht den Haushalt der EU-Länder belasten. Jedes EU-Land hat die Option gegen die Notfallerlasse der Aufsichtsbehörden, sofern die Autonomie des Haushaltes betroffen ist, fristgerecht Einspruch bei den EU-Rechtsinstanzen einzulegen.

Häufige Fragen zum Themenkomplex European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA):

Was ist die European Insurance and Occupational Pensions Authority?

Was ist EIOPA?

Wo sitzt die europäische Versicherungsaufsicht?

Welche Aufgaben hat die europäische Versicherungsaufsicht?

Welche Befugnisse hat die europäische Versicherungsaufsicht?

Wer übt in Deutschland die Versicherungsaufsicht aus?