Im neuen Finanzmarktaufsichtssystem der EU spielt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eine zentrale Rolle. Das European Systemic Risk Board ist ein neues Gremium unter Federführung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt a. M. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken soll im neuen Finanzmarktaufsichtssystem die Makroaufsicht ausüben. Das Gremium innerhalb der EZB ist unabhängig und soll als keine eigene Rechtspersönlichkeit fungieren. Für alle neuen Finanzmarktaufsichtsbehörden fällt der Startschuss im Jahr 2011. Bei der ESRB handelt es sich um einen Verbund von nationalen und europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. Alle neuen Aufsichtsbehörden wie die Europäische Börsenaufsicht in Paris, die Europäische Versicherungs- und Pensionsfondaufsicht in Frankfurt oder die Bankenaufsicht in London sind als eigene Rechtspersönlichkeiten mit eigenem Budget ausgestattet und sind für Mikrosysteme in der Marktaufsicht gedacht. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken soll über den Mikrosystem-Behörden als Frühwarnsystem bei aufkommenden Finanzkrisen fungieren. Das Gremium analysiert die Finanzmärkte fachübergreifend. Hier geht es vor allem darum, bestimmte Trends oder Tendenzen zu analysieren und Gegenmaßnahmen koordiniert einzuleiten. Unterstützt werden durch den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken alle relevanten Finanzmarktaufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank. Der Ausschuss soll unter anderen systemischen Risiken analysieren und abwehren, ein gesundes Wirtschaftswachstum im EU-Finanzmarkt befördern und zur Binnenmarktfunktionalität betragen.
Um den Finanzmarkt auf potentielle Risiken zu analysieren wurden dem Europäische Ausschuss für Systemrisiken zahlreiche Kompetenzen übertragen, unter anderem die Festlegung oder Bewertung aller Informationen, die mit gesamtökologischen Risiken verbunden sind, das systematische Einordnen der Finanzmarktrisiken oder die Kommunikation von Risikowarnungen. Bei Warnungen und Empfehlungen soll das Gremium auch die Überwachung der europäischen und nationalen Gegenmaßnahmen kontrollieren. Empfehlungen des Gremiums können sehr breit gestreut werden und können die EU-Kommission genau betreffen wie kleinere Finanzmarkt- und Aufsichtssektoren. Das Gremium innerhalb der EZB hat auch die Befugnisse auf internationaler Ebene Koordinierungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken besteht aus einem Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss und einem eigenen Sekretariat. Der Vorsitzende wird vom Verwaltungsrat gewählt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahl des Vorsitzenden müssen auch Mitglieder des Erweiterten Rates der EZB sein. Vorsitzender und Vize müssen somit Zentralbankpräsidenten sein. Der Vorsitzende steht dem Lenkungsausschuss vor.
Das zentrale Organ des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ist der Verwaltungsrat, der aus stimmberechtigten Mitgliedern besteht, wie dem Präsidenten und Vize-Präsidenten der EZB, den Präsidenten der neuen Aufsichtsbehörden und einem Mitglied der EU-Kommission. Der Lenkungsausschuss als kleineres Gremium ist vor allem von der Dominanz der Notenbanken geprägt. Insgesamt gibt es durch den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken eine sehr enge Verzahnung von ESRB, EZB, Notenbanken und den neuen EU-Finanzmarktaufsichtsgremien. Auf den ESRB kommen somit viele finanzpolitisch heikle Aufgaben zu, um alle nationalen und gesamteuropäischen Interessen zu würdigen. Die komplexe Organisationsstruktur ist einer der Ansatzpunkte für Kritiker des Gremiums.
Häufige Fragen zum Themenkomplex Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB:
Was ist die ESRB?
Welche Aufgaben hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken?
Wie sieht die Organisationsstruktur des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken aus?
Welche Macht hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken?
Welche Mitglieder hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken?