Seit 1932 sind die deutschen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft im Verband Zentraler Kreditausschuss (ZKA) organisiert. Zu den Mitgliedern der Interessengemeinschaft gehören: der Bundesverband deutscher Banken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands und der Verband deutscher Pfandbriefbanken. Jährlich wechselt die Federführung der Verbände. Die Interessenvertretung der Kreditinstitute vertritt die Brancheninteressen gegenüber den politischen Kompetenzträgern und behandelt unter anderem bankrechtliche und bankpraktische Themen. Deutschland hat traditionell ein Bankensystem aus genossenschaftlichen, öffentlich-rechtlichen und privaten Banken, wobei der Marktanteil der privaten Banken im internationalen Vergleich noch geringer ist. In dem Spitzenverband werden sehr komplexe Interessenlagen der Mitglieder diskutiert. Positionen und Empfehlungen werden in den ständigen Ausschüssen erarbeitet. Es gibt zum Beispiel Ausschüsse für Geldautomaten oder Steuerfragen. Positionen des Dachverbandes werden einstimmig verabschiedet. Zu den heutigen Themen gehört unter anderem die Umsetzung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs SEPA. Seit dem Start der SEPA (Single Euro Payments Area) wird in der EU nicht mehr zwischen inländischen und europäischen Zahlungen unterschieden. Bargeldlose Transaktionen können in der EU über SEPA-Überweisungen, SEPA-Kartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften vorgenommen werden. Damit solche Überweisungen auf Grundlage des SEPA-Systems vorgenommen werden können, muss ein Kreditinstitut eine Beitrittserklärung beim European Payments Council (EPC) gezeichnet haben und dem SEPA-System technisch beigetreten sein. Seit November 2009 darf nach der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD) die Abwicklungszeit für inländische und grenzüberschreitende Zahlungsverkehre maximal drei Bankgeschäftstage dauern. Ab dem Jahr 2012 darf nur ein Tag für die Zahlungsdienste vergehen. Detaillierte Informationen über SEPA bekommt man zum Beispiel über das European Payment Council (EPC). Deutschsprachige Infos bieten die Dachverbände der Banken an. Der Zentrale Kreditausschuss kommuniziert auf seinem Onlineangebot zahlreiche Infos zu SEPA-Themen wie den konventionellen und kartengestützten Zahlungsverkehren oder dem Zulassungsverfahren.
Wichtige Informationen kommuniziert der ZKA auch zum Thema Pfändungsfreies Konto. Hier bekommt man unter anderem eine herunterladbare Kundeninformation oder eine Musterbescheinigung. Informationen bekommt man unter anderem auch zu den ZKA-Empfehlungen beim Girokontenwechsel. In Deutschland gehören Bankenwechsel eher zur Ausnahme. Die Deutschen sind generell sehr markentreu, vor allem bei Bankenbeziehungen. Nach den Empfehlungen des ZKA sollen die Banken den Verbrauchern die nötigen Informationen zum Girokontowechsel anbieten, insbesondere sollen sie über das Prozedere genau informieren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann sich der Verbraucher bei den Kundenbeschwerdestellen der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beschweren. Die vier großen Spitzenverbände haben ihre Kundenbeschwerdestellen in Berlin. Infos zu den Beschwerdenstellen und den Kontaktadressen kommuniziert der ZKA unter dem Themenkomplex Kontoführung. Verschiedene Stellungnahmen des ZKA zu kreditwirtschaftlichen Aspekten sind als Download angelegt.
Häufige Fragen zum Themenkomplex Zentraler Kreditausschuss:
Was ist der Zentrale Kreditausschuss?
Wer ist Mitglied im Zentralen Kreditausschuss?
Was kommuniziert der Zentrale Kreditausschuss für Verbraucher?
Was ist SEPA?
Wie kann man Banken wechseln?
Wo findet man Adressen zu den Kundenbeschwerdestellen der Banken?