Investitionsförderungs- und –schutzverträge

Für deutsche Unternehmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern tätig werden wollen, stellen die Investitionsförderungs- und –schutzverträge (IFV) die Grundlagen dar. Deutschland hat mit 130 Ländern solche Investitionsförderungs- und –schutzverträge (IFV) geschlossen. Sie stellen in erster Linie Verträge zu den Rahmenbedingungen bei Investitionen dar, die nach internationalem Völkerrecht einen abgesicherten Rechtsschutz reflektieren. Vor allem auch für kleinere und mittelständische Unternehmen, die in Entwicklungsländern investieren wollen, sind die Investitionsförderungs- und –schutzverträge immens wichtig. In Kraft getretene IFV werden im Bundesgesetzblatt Teil II kommuniziert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weist über seine Homepage eine Liste der aktuellen Investitionsförderungs- und –schutzverträge mit dem Unterzeichnungsdatum aus. Die Schutzregelungen für deutsche Investoren sind über die Investitionsförderungs- und –schutzverträge sehr umfangreich gestaltet. Zu den wichtigen Punkten in den Verträgen gehören unter anderem die Definitionen zu Begriffen wie Investoren oder Kapitaleinlagen oder der Eigentumsschutz, zum Beispiel bei staatlichen Enteignungen. Zu den wesentlichen Rahmenpunkten der IFV gehört auch die Garantie des freien Verkehrs von Kapital. Die Investitionsförderungs- und –schutzverträge stellen die Grundlagen dar bei Bundesgarantievergaben zu deutschen Investitionen im Ausland. Die Bundesgarantien sind vor allem zur Absicherung von Investitionen in Ländern wichtig, die sich erst zögerlich zu demokratischen Wirtschaftsnationen entwickeln.

Investitionsgarantien gibt es für poltische Risiken. Solche Risiken beziehen sich auf Szenarien wie Krieg, Enteignung, Verstaatlichung oder Transferbeschränkungen. Ein Ausschuss innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie entscheidet mit einem Sachverständigen über die Bewilligung des Antrages (siehe auch Artikel Risikoabsicherung Bund). Es gibt für deutsche Investoren darüber hinaus eine große Palette an Risikoabsicherungen durch den Bund. Diese Absicherungen für Investitionen im Ausland, zum Beispiel über Exportkreditgarantien, können generell politische und wirtschaftliche Aspekte in den Ländern würdigen. Die sogenannten Hermes-Bürgschaften sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der staatlichen Versicherungen in der Exportwirtschaft. Es gibt zahlreiche Formen von Bundesgarantien, die für Unternehmen oder Kreditinstitute individuell sinnvoll sein können. Exportgarantien sollen vor allem dem deutschen Mittelstand bei Auslandsinvestitionen viele Sicherheiten bieten. Finanzierende Banken oder Exporteure können Anträge zu Exportkreditgarantien über die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg stellen. Euler Hermes ist weltweit der größte Anbieter bei solchen Kreditversicherungen.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Investitionsförderungs- und

–schutzverträge:

Was sind Investitionsförderungs- und –schutzverträge?

Welche Rahmenbedingungen formulieren Investitionsförderungs- und

–schutzverträge?

Wer vergibt Investitionsgarantien?

Welche Risiken decken Investitionsgarantien ab?

Was sind Exportkreditgarantien?

Wer vergibt Exportkreditgarantien?