Aktienbank ist ein früherer Begriff für Aktiengesellschaften. Die Banken hielten allerdings die Papiere meist länger, ohne die Papiere in den Handel zu geben. Diese Banken gab es im 19. Jahrhundert. Manche moderne Banken tragen noch den Zusatz Aktienbank wie die Augsburger Aktienbank, die in modernen Formen der Geldanlage und des Kreditwesens tätig ist. Hier werden traditionelle Geldprodukte ebenso angeboten wie Wertpapiere oder Fonds. Es gibt zum Beispiel auch Investmentbanken, die auf Aktienemissionen spezialisiert sind, wie die VEM Aktienbank in München. Die Bank ist eine moderne Investmentbank, die als Emissionsbank wirkt. Emissionsbanken sind Kreditinstitute, die sich auf die Platzierung neuer Wertpapiere im Markt spezialisieren. Die Kreditinstitute vermitteln die ausgegebenen Papiere an Investoren. Aktienbanken und andere Kreditinstitute haben eine Bankerlaubnis nach Paragraf 32 des Deutschen Gesetzes für Kreditwesen (KWG). Die Aufsichtsbehörde für die Kreditinstitute ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin). Die Grundlagen für Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden legen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Wertpapiergeschäft müssen Aktienbanken und andere Banken sich nach den deutschen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes richten. Viele der Banken kommunizieren auch über das Internet ihre Sonderbedingungen über das Wertpapiergeschäft. Vor allem auch bei Wertpapiergeschäften sollte man eine Bank wählen, die eine hohe Transparenz für die Anlagen bietet.
In Deutschland gibt es besondere Formen von Einlagensicherungen. Wer sich über die Sicherungsgrenzen bei privaten Banken erkundigen will, der kann zum Beispiel Informationen beim Bundesverband Deutscher Banken bekommen. Über den Verband bekommt man auch Informationen zu den Teilnehmern des deutschen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken. Der Einlagensicherungsfond der deutschen Privatbanken bezieht sich auch auf Einlagensicherheiten von unselbstständigen Zweigstellen der Banken, die im Sicherungsfond Mitglied sind. Einlagensicherheiten bieten auch die Sparkassen und genossenschaftlichen Banken wie die Volksbanken. Bei den deutschen Geldinstituten, wie den Sparkassen und Volksbanken, gibt ein recht großes Einlagensicherungssystem zum Anlegerschutz. Für bestimmte Anlagen gibt es in Deutschland eine Rückzahlungsgarantie der Geldinstitute. Geschützt sind zum Beispiel Girokonten, Sparguthaben, Termingelder oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Inhaberschuldverschreibungen sind zum Beispiel im Gegensatz nicht versichert durch den Einlagensicherungsfond. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 23a - Sicherungseinrichtung im Gesetz für Kreditwesen.