Bausparkassen gehören zu den klassischen Kreditinstituten, die auf bestimmte Finanzdienstleistungen spezialisiert sind. Bausparkassen sind Wohnungsbaufinanzierungs-Spezialisten. Die rechtlichen Grundlagen legt das deutsche Bausparkassengesetz. Das Gesetz über Bausparkassen regelt unter anderem die allgemeinen Geschäftsgrundsätze der Bausparkassen, die Zweckbindung der Bausparmittel oder die Sicherung der Forderungen aus Darlehn. Private Bausparkassen dürfen nur in Form einer Aktiengesellschaft betrieben werden. Die öffentlich-rechtlichen Bausparkassen werden in ihrer Rechtsform durch die Bundesländer bestimmt. Die Idee des kollektiven Bausparens ist schon sehr alt. In Deutschland wurde die erste Bausparkasse in Bielefeld im Jahr 1885 gegründet. In Deutschland gibt es derzeit zehn Landesbausparkassen, die zum Beispiel von den zuständigen Sparkassenorganisationen oder einem oder mehreren Bundesländern betrieben werden. Darüber hinaus gibt es 15 private Bausparkassen. Die privaten Bausparkassen betreuen rund 16 Millionen Bausparer in Deutschland. Die Bausparkassen Schwäbisch Hall und BHW haben Sonderstellungen bei den Privaten. Schwäbisch Hall ist in fast allen genossenschaftlichen Banken vertreten und ist die Bausparkasse der Deutschen Zentralen Genossenschaftsbank (DZ Bank). Schwäbisch Hall ist die größte Bausparkasse in Deutschland und hat rund 6,6 Millionen Bausparkunden. Rund 4,4 Millionen Bausparer betreut Schwäbisch Hall im Ausland.
Das Bausparen ist mit Abstand der bedeutendster Faktor bei der Schaffung von häuslichem Eigentum in Deutschland. Deutschland gehört im europäischen Vergleich immer noch zu den Ländern, die weniger Wohneigentum haben als andere Länder. Die Grundidee des Bausparens ist immer gleich: langfristiges Sparen von Eigenkapital und die Ausschöpfung von niedrig verzinslichen und zinsstabilen Bauspardarlehen. Der Festzins der Darlehn ist dabei unabhängig von der Zinsentwicklung im Kapitalmarkt, der heute vor allem sehr unruhig ist. Bausparen ist immer noch ein sehr sicherer Weg um langfristig Vermögensbildung zu betreiben. Die Bausparförderung erfolgt unter anderem durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien auf die Bausparleistungen und Zahlungen von Arbeitgebersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen, die über Arbeits- oder Tarifvertrag definiert werden. Die vermögenswirksamen Leistungen werden mit Arbeitnehmersparzulagen vom Staat gefördert. Die Grundlagen legt dazu das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Eine zusätzliche Förderung des Bausparens sieht seit dem Jahr 2008 das sogenannte Wohn-Riester vor, genauer das Eigenheimrentengesetz - Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge. Stärker gefördert wird der Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder auch einer genossenschaftlichen Wohnung. Bei Bausparverträgen und ihren langfristigen Vertragscharakter spielt die professionelle Beratung eine zentrale Rolle. Man sollte sich immer genau über die Bausparangebote informieren.