Seit Ende der 1960er Jahre gibt es die staatliche Filmförderung in Deutschland, die durch das Filmförderungsgesetz seine Grundlagen erhielt. Zum Januar 2009 ist das fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) in Kraft getreten. Vor allem soll das neue Filmförderungsgesetz die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern. Zentrale öffentlich-rechtliche Instanz in Deutschland zur Förderung des Films ist die Filmförderanstalt (FFA), eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Über die Förderanstalt werden unter anderem die Förderbereiche kommuniziert, die zum Beispiel sich auf die Produktion von Kurzfilmen, den Verleih, das Drehbuch oder Videos beziehen. Es wird zum Beispiel bei programmfüllenden Filmen eine Referenzfilmförderung gewährt, sofern der Film mindestens definierte 150.000 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunkte errechnen sich zum Beispiel aus der Höhe der Kino-Besucherzahlen oder dem Erfolg bei Filmfestspielen. Programmfüllende Filme sind bei Erwachsenenfilmen mindestens 79 Minuten lang, bei Kinderfilmen 59 Minuten. Über die Anträge zur Filmförderung über die Filmförderanstalt entscheidet eine Vergabekommission mit 11 Mitgliedern, unter anderem Filmschaffende oder Vertreter der Rundfunkanstalten. Der Haushalt wird vom Verwaltungsrat beschlossen, der 33 Mitglieder hat. Im Jahr 2007 wurde von der Bundesregierung ein Filmförderungsfond ins Leben gerufen, der mit 60 Millionen Euro ausgestattet wurde. Vor allem sollte der Fond auch die Filmproduktionsbranche unterstützen und stellte sich als voller Erfolg heraus. Immer mehr, auch teils große internationale Produktionen, kommen nach Deutschland. Auch der deutsche Film ist seit Jahren stark im Kommen.
Natürlich sind auch die Bundesländer, die die Kulturhoheit haben, in die Filmförderung stark involviert. Zum Beispiel vergibt die LfA Landesförderbank Bayern der bayrischen Film- und Medienwirtschaft Kredite oder vergibt die Filmförderung Baden-Württemberg Förderungen an die einheimischen Filmschaffenden. In NRW gibt es zum Beispiel die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen, die zahlreiche Förderungen vergibt, zum Beispiel für Nachwuchsfilme oder auch für Hörspiele. Insgesamt gibt es weit über 20 Einrichtungen, die in der Filmförderung in Deutschland führend tätig sind. An politisch höchster Stelle steht die Filmförderung des Beauftragens der Bundesregierung für Kultur und Medien. Auf europäischer Ebene gibt es zum Beispiel die MEDIA-Filmförderung der EU, die vor allem die Filmprojektentwicklung fördert. Das MEDIA-Programm der Europäischen Union wird über MEDIA Desk in Hamburg kommuniziert. Über die Seiten von MEDIA Desk in Hamburg bekommt man zum Beispiel Info-Broschüren zu den Förderungen, die nach Brüssel eingereicht werden müssen. Grenzüberschreitende Kooperationen bei Dokumentarfilmen oder Spielfilmen werden unter anderem durch den europäischen Filmfonds Eurimages gefördert. Sitz des Sekretariats der gemeinnützigen Organisation Eurimages ist Straßburg. Darlehn für Produktionen können zum Beispiel erst zurückbezahlt werden, wenn es in die Kino- und Fernsehvermarktung geht.