Die staatliche Bauförderung gestaltet sich heute etwas komplexer als früher. Die größte staatliche Subventionsmaßnahme - die Eigenheimzulage - wurde von der großen Koalition abgeschafft und wird seit Anfang des Jahres 2006 nicht mehr gewährt. Für alte Verträge gibt es noch Sondervereinbarungen. Trotz der Streichung der Eigenheimzulage kann man teils doch noch an staatliche Förderung gelangen, ohne dass allerdings ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Viele Bundesländer fördern das Bauen im Rahmen ihrer Infrastrukturmaßnahmen, um vor allem die Standorte und Regionen weiter zu stärken. Die Förderoptionen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Einkommenshöhe spielt in vielen Bundesländern eine Rolle. In Bundesländern wie Baden-Württemberg sind die Einkommensgrenzen bei der Bauförderung zum Beispiel recht hoch, so dass viele Familien eventuell an die Förderungen kommen. Die Art und Höhe der Fördermittel ist auch sehr unterschiedlich. Angeboten werden zum Beispiel sehr zinsgünstige Darlehen. Die Höhe der staatlichen Darlehen ist teils abhängig von der Kinderzahl. Für bestimmte Ortzentren wird zum Beispiel in Baden-Württemberg ein Zuschlag bezahlt. In Baden-Württemberg bekommen zum Beispiel auch Schwerbehinderte eine Zusatzförderung. In jedem Bundesland können aber die Rahmenbedingungen für die Darlehn und andere ländliche Förderungen unterschiedlich sein. Grundsätzlich kann man sagen, dass Familien mit Kindern es tendenziell einfacher haben, als kinderlose Paare oder Alleinstehende. Im Internet findet man zum Beispiel Förderrechner für die einzelnen Bundesländer.
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (heute KfW-Bankengruppe) gibt es zum Beispiel das Förderprogramm “Energieeffizient Bauen”. Hier werden besonders energieeffiziente Neubauten gefördert, die in einem definierten Maß die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschreiten. Das energetische Niveau, das für die Förderung vorgeschrieben ist, muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Bei der Antragsstellung spielt es keine Rolle, ob der Neubau selber genutzt oder vermietet wird. Die Bauherren bekommen die Förderung in Form von zinsverbilligten Krediten über eine lange Laufzeit und einer tilgungsfreien Anlaufphase. Informationen zu den Kriterien und Konditionen bekommt man bei der KfW-Bankengruppe. Hier bekommen Privatpersonen auch Informationen zu den Fördermöglichkeiten bei energieeffizienten Sanierungen oder zur Modernisierung des Wohnraums. Es gibt auch ein KfW-Wohneigentumsprogramm mit niedrigen Zinsen für Selbstnutzer. Grundsätzlich gibt es also unter bestimmten Bedingungen durchaus noch staatliche Förderungen, die allerdings bei den zuständigen Behörden genau erfragt werden müssen.