Seit der Abschaffung der früheren Eigenheimzulage im Jahr 2006 ist keinesfalls ein Vakuum in der staatlichen Förderung eigengenutzter Immobilien eingetreten. Das Wohn-Riester ist heute eine staatlich gefördertes Modell zur Kapitalschaffung bei eigengenutzten Immobilien. Wohn-Riester gehört zu den neuen förderungsfähigen Vorsorgeprodukten. Vereinfacht gesagt, ist die Altersvorsorge zur Anschaffung von selbstgenutzten Immobilien heute genauso förderungsfähig wie alle anderen anerkannten Altersvorsorgen, zum Beispiel durch private Rentenversicherungen oder die Riester-Rente. Die rechtlichen Grundlagen legt das neue Eigenheimrentengesetz aus dem Jahr 2008. Das angesparte Kapital zur Riester-Rente kann zum Beispiel zum Erwerb von selbstgenutzten Immobilien verwendet werden. Es ist zum Beispiel auch möglich in der Ansparphase Kapital aus der Riester-Rente zur Anschaffung einer Immobilie zu verwenden. Das Wohn-Riester ist allerdings eine sehr komplexe Geschichte, wo man sich ausführlich beraten lassen sollte und das auch nicht für alle sinnvoll ist. Man kann aber durch Wohn-Riester schneller eine eigene Immobilie finanzieren. Zusätzlich zu den neuen Chancen durch Wohn-Riester sind vor allem Förderungen durch die Länder möglich. Diese Förderungen sind sehr unterschiedlich in den Bundesländern und sollen vor allem Familien mit Kindern neue Chancen zum Erwerb selbstgenutzter Immobilien eröffnen. Die Länder fördern den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung vor allem durch sehr zinsgünstige Darlehn. In Baden-Württemberg bietet zum Beispiel die L-Bank, zusammen mit der KfW, Familien mit Kindern günstige Darlehn an. Die Kompetenzinstitutionen können in den Ländern sehr unterschiedlich sein. In vielen Ländern schließt die Förderung auch den Kauf von Eigentumswohnungen ein. Förderungen gibt es auch für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Menschen mit einer schweren Behinderung. Die Einkommensgrenzen sind in den Ländern unterschiedlich angesetzt. In Baden-Württemberg werden zum Beispiel Alleinerziehende bis 100.000 Euro Jahreseinkommen gefördert.
Eine Förderung gibt es zum Beispiel über die KfW-Privatkundenbank, eine Förderbank der Bundes und der Länder, die mit festen und niedrigen Zinsen über 5-15 Jahre Laufzeit versehen sind. Diese zinsgünstigen Kredite fallen unter das KfW-Wohneigentumsprogramm. Eventuell kann man einen zinsgünstigen Kredit auch mit anderen Förderkrediten kombinieren. Die jeweiligen Kompetenzinstitutionen der Länder informieren über diese Finanzierungskombinations-Möglichkeiten. Informationen zu den KfW-Förderungen findet man auf der Homepage der KfW. Viele Regionen, die vor allem auch an demografischen Problemen leiden, vergeben häufig regionale Förderungen an Familien. Es kann durchaus sein, dass man von Förderungen des Bundes, des Landes und der jeweiligen Region profitieren kann. Grundsätzlich sollten auch die Hausbanken Auskünfte über die möglichen Förderungen geben können und mit dem Kunden ggfls. eine Antragstellung formulieren können. Auf Grund der Komplexität der Materie sollte man einen seriösen Finanzberater, Steuerberater oder Fachanwalt aufsuchen.