Feuerversicherung

Die Feuerversicherung hat in den letzten Jahren in Deutschland immer deutlicher an Bedeutung gewinnen können, da immer mehr Gebäude durch ein Feuer zerstört werden. Die Feuerversicherung soll den Besitzern der Immobilien vor den Bränden und den damit verbundenen Folgen schützen. Die genauen Leistungen einer Feuerversicherung sind von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig.

Bei der Feuerversicherung handelt es sich deutschlandweit um eine freiwillige Versicherung. Somit können Immobilienbesitzer eigenständig entscheiden, ob sie sich für einen solchen Versicherungsschutz entscheiden möchten oder nicht. Zudem kann der Versicherer der Feuerversicherung frei gewählt werden. Die Versicherungsprämie hängt unter anderem von der Wahl der Leistungen sowie dem Wert des Gebäudes ab. Wird eine Immobilie durch ein Darlehen finanziert, haben die Banken die Möglichkeit, den Kreditnehmer zum Abschluss einer Feuerversicherung zu verpflichten, um das Darlehen abzusichern. Die Feuerversicherung ersetzt je nach Vertrag ausschließlich die Schäden, die durch ein Feuer entstanden sind. Der genaue Leistungsumfang orientiert sich hierbei im Wesentlichen an den vorhandenen Vertragsbedingungen. Die Feuerversicherung kann ausgehend von den Grundmodellen nach Wunsch des Versicherten erweitert werden. Deckungen sind unter anderem in Bezug auf eine mögliche Betriebsunterbrechung, Mobilien und Immobilien möglich. Diese Deckungen der Versicherer beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Elementarereignisse. So werden durch die Feuerversicherung Schäden abgesichert, die unter anderem durch einen Blitzschlag oder auch technische Ursachen entstehen. Ebenso übernimmt die Feuerversicherung bei Brandstiftung gegenüber dem Versicherungsnehmer den Schaden. Allerdings wird der Brandstifter dann auch von dem Versicherungsunternehmen in Regress genommen und muss für den Schaden aufkommen. Stellt es sich heraus, dass es sich bei dem Brandstifter um den Eigentümer der versicherten Immobilie handelt, ist jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben. Somit ist die Feuerversicherung leistungsfrei.

In einzelnen Regionen der Bundesrepublik Deutschland handelte es sich bei der Feuerversicherung um eine Monopolversicherung. Diese Monopolversicherungen wurden jedoch zum 1. Juli des Jahres 1994 aufgehoben. Seitdem können sich Immobilienbesitzer eigenständig für einen Versicherer entscheiden. Bis heute bestehen jedoch noch Feuerversicherungen, die im Rahmen der Monopolversicherungen in der DDR abgeschlossen wurden. Eine Feuerversicherung dieser Art zahlte sich vor allem bei dem Elbhochwasser im Jahr 2002 aus. So umfasste die Feuerversicherung in der DDR verschiedenste Elementarschäden. Durch diesen Versicherungsschutz waren die Versicherer bei den entsprechenden Verträgen auch in Verbindung mit dem Elbhochwasser im Jahr 2002 zur Zahlung verpflichtet. Mittlerweile bestehen jedoch überwiegend moderne Versicherungsverträge in Deutschland.

Eine Feuerversicherung kann nach Absprache mit dem Versicherer sowohl erweitert, als auch minimiert werden. Durch die Wahl der jeweiligen Leistungen kommt es zu erheblichen Unterschieden bei den Prämien der Feuerversicherung. Eine Feuerversicherung kann zudem als ergänzender Schutz einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Beide Verträge lassen sich den meisten Versicherungsunternehmen zudem problemlos kombinieren, sodass ein umfangreicher Versicherungsschutz entsteht. Die Feuerversicherung unterliegt dem deutschen Gesetz und wird durch die allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherer charakterisiert. In Hinblick auf Immobilien im Ausland müssen bei der Feuerversicherung zudem weitere Besonderheiten beachtet werden. Wie auch in dem Nachbarland Österreich kann auch in Deutschland eine Feuerschutzsteuer erhoben werden. Diese orientiert sich als festgelegter Prozentsatz an der Versicherungsprämie. Eine Kündigung der Feuerversicherung ist auf schriftlichem Weg zu den individuellen Vertragsbedingungen möglich.