Feuer–Rohbauversicherung

Die Feuer–Rohbauversicherung gehört in Deutschland zu den Sachversicherungen. In den meisten Fällen wird sie in Verbindung mit anderen Versicherungen abgeschlossen. Sie deckt ausschließlich Feuerschäden, die an einem Rohbau entstanden sind. Die Laufzeit der Feuer–Rohbauversicherung erstreckt sich von dem eigentlichen Baubeginn bis zu der Bezugsfertigkeit des Hauses.

Die Feuer–Rohbauversicherung wird in Deutschland von mehreren Versicherungsunternehmen angegeben. Sie gewährleistet einen umfangreichen Schutz für Schäden, die an einem Rohbau durch Feuer entstehen. Die Feuer–Rohbauversicherung wird in den meisten Fällen gemeinsam mit der Wohngebäude – Versicherung abgeschlossen und somit mit anderen Versicherungen kombiniert. Durch die Kombination mit anderem Versicherung soll für den Versicherungsnehmer in Bezug auf den Rohbau ein umfangreicher Schutz entstehen. Durch die Feuer–Rohbauversicherung werden ausschließlich Schäden gedeckt, die Rahmen eines Brandes an dem Rohbau entstanden sind. Aufgrund ihres Leistungsumfangs und der Konzeption gehört sie zu den Sachversicherungen. Die Feuer–Rohbauversicherung ist mit einer Versicherungs- oder auch Deckungssumme versehen. Diese Summe konzentriert sich in der Regel auf den Wert des vorhandenen Rohbaus. Die Laufzeit einer Feuer–Rohbauversicherung erstreckt sich angefangen von dem Baubeginn bis zu dem Zeitpunkt, wo die Haus oder auch das Gebäude bezugsfertig sind. Neben dem Rohbau werden durch die Feuer–Rohbauversicherung auch weitere Segmente versichert. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Bauteile und Baustoffe, die sich auf dem Baugrundstück befinden. Versichert sind jedoch nur die Materialien und Teile, die auch für den Einbau in das Gebäude bestimmt sind. Durch die Feuer–Rohbauversicherung werden ausschließlich die Interessen des Bauherren versichert. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall keine Deckung für das Bauunternehmen, welches die Erstellung des Rohbaus übernimmt. Es werden zudem ausschließlich Schäden abgedeckt, die durch Feuer entstanden sind. Sturm- und auch Hagelschäden sind in der Versicherung nicht inbegriffen. Diese können jedoch nach der Fertigstellung des Rohbaus eingegliedert werden. Nach dem Einzug in das Gebäude haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Leistungen der Feuer–Rohbauversicherung durch weitere Gefahrengruppen zu erkennen. In der Regel kommt es hier jedoch zum Abschluss neuer Policen.

Der Höhe der Versicherungsprämie liegt bei der Feuer–Rohbauversicherung der künftige Neuwert des Gebäudes zugrunde. Demnach wird so verfahren, als ob es sich bereits um ein fertiges Gebäude handelt. Wird gemeinsam mit der Wohngebäudeversicherung eine 5–Jahres–Police vereinbart, ist die Feuer–Rohbauversicherung bei einzelnen Versicherungsunternehmen prämienfrei. Diese Schäden werden dann ohne zusätzliche Kosten versichert. Meist ist jedoch auch die Absicherung von Hagel- und Sturmschäden bei dem gleichen Versicherungsunternehmen möglich. Infolge weiterer Versicherungen wird die Feuer–Rohbauversicherung meist für den Zeitraum von sechs, 12 oder auch 24 Monaten als prämienfrei angeboten. Ist der Rohbau nach Ablauf dieser Frist noch nicht fertiggestellt, kann der Vertrag der Feuer–Rohbauversicherung gegen eine prozentuale Zahlung der Versicherungssumme verlängert werden. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um 25 Prozent. Wird ein Rohbau durch ein Bankdarlehen finanziert, sind die Kreditnehmer meist zum Abschluss einer Feuer–Rohbauversicherung verpflichtet, um eine weitere Kreditsicherung für das Finanzunternehmen zu gewähren. Erst wenn die Feuer–Rohbauversicherung abgeschlossen wurde, und gegenüber der Bank der Nachweis erbracht wurde, bekommen die Kreditnehmer die Summe des Darlehens ausgezahlt.