Termingeschäfte sind Börsengeschäfte, die sich vor allem dadurch auszeichnen, das die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt anhängig wird, als zum Beispiel bei Kassageschäften, die meistens über ein oder zwei Tage laufen. Das Termingeschäft ist auch geprägt durch den Kauf und Verkauf eines Gutes wie einem Rohstoff zu einem festvereinbarten Preis, der erst nach einer festgelegten Zeit bezahlt wird. Termingeschäfte gelten als spekulative Anlageformen, die in Deutschland unter das Gesetz über den Wertpapierhandel (kurz Wertpapierhandelsgesetz) fallen. Der Paragraf 31 des Wertpapierhandelsgesetzes definiert die allgemeinen Verhaltensregeln der Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Hier heißt es im ersten Abschnitt: “1. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden zu erbringen, 2. sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und vor Durchführung von Geschäften für Kunden, diesen die allgemeine Art und Herkunft der Interessenkonflikte eindeutig darzulegen, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nach § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden.” Termingeschäfte sind im Rohstoffmarkt auch unternehmerische Geschäfte, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Solche Termingeschäfte können zum Beispiel für Landwirte interessant sein, wenn die Märkte große Preisschwankungen für bestimmte Agrarprodukte aufweisen. Die Erfüllung findet erst am vereinbarten Termin nach den Pflichten beider Vertragsparteien statt. Termingeschäfte werden über standarisierte Kontrakte international gehandelt. Eine der größten Terminbörsen der Welt ist die europäische Eurex mit dem Unternehmenssitz in Zürich.
Man unterscheidet bei den Termingeschäften in unbedingte und bedingte Termingeschäfte. Unbedingte Termingeschäfte müssen von Vertragsparteien in jedem Fall (unbedingt) erfüllt werden. Beide Seiten haben gleiche Rechte und Pflichten durch die Kontrakte. Bei den unbedingten Termingeschäften unterscheidet man wiederum in Futures, die an Börsen gehandelt werden und Fowards, die außerbörsliche unbedingte Verträge darstellen. Bei der Erfüllung der Kontrakte bei den unbedingten Geschäften kommt es zum Barausgleich oder einer vereinbarten Lieferung. Bedingte Termingeschäfte stellen neben Futures auch Optionen dar, in denen der Optionsinhaber, wie der Name schon sagt, Optionen hat, die ein Recht aber keine Pflicht darstellen, wenn eine bestimmte Sache, über ein bestimmten Zeitpunkt und Preis, erfüllt wird. Optionen gibt es auch im Rohstoffhandel. Bei standarisierten Verträgen in spekulativen Termingeschäften spricht man von Derivaten. Derivate, zum Beispiel auf Rohstoffe, werden auf die Kursentwicklung eines Basiswertes gehandelt. Hier werden auf Grundlage des Basiswertes, zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis, die Kontrakte erfüllt. Derivate sind im Rohstoffmarkt Futures, Optionen und Swap-Geschäfte. Swap stellt eine besondere Form der Termingeschäfte dar, die zum Zweck der Kurssicherung abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zu anderen Termingeschäften, wo es einen einzigen Austauschtermin gibt, können bei Swaps zukünftige Zahlungsströme in beliebiger Natur zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Swaps können so finanzielle Risiken in einem Portfolie an Rohstoffen begrenzen. Vereinfacht kann man Swap als ein Austausch von Zahlungsströmen ansehen. Es gibt viele Handelsbereiche für Swaps, zum Beispiel können Airlines sich gegen Treibstoffkostenschwankungen durch Swaps absichern. Private Anleger, die sich für Derivate bei den Terminbörsen interessieren, können zum Beispiel an der Eurex ein Training bekommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, veröffentlicht unter anderem auf ihren Seiten die deutsche Derivate-Verordnung (Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (DerivateV).