Gebäudehaftpflichtversicherung

In den letzten Jahren hat sich die Gebäudehaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer entwickeln können. Sie wird von den meisten deutschen Versicherungsunternehmen angeboten und gilt als eine Sachversicherung. Die zahlreichen Angebote der Gebäudehaftpflichtversicherung sind in Hinblick auf die Konditionen sehr unterschiedlich.

Die Gebäudehaftpflichtversicherung setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen. Sie kann zudem durch Zusatzversicherungen erweitert werden, sodass der Schutz für den Versicherungsnehmer umfangreicher wird. Die Gebäudehaftpflichtversicherung soll den Versicherten vor Schäden an der eigenen Immobilie schützen, die durch verschiedenste Ursachen entstanden sind. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Vermieter in Deutschland eine Pflichtversicherung, die durch das deutsche Gesetz vorgeschrieben wird. Durch die Gebäudehaftpflichtversicherung soll vor allem die Betriebsgefahr, für die ein Immobilienbesitzer oder auch Vermieter in Deutschland haftbar gemacht werden kann, abgesichert werden. Sie soll den Versicherungsnehmer in erster Linie vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen und auch Schmerzensgeld, schützen. Die Gebäudeversicherung umfasst jedoch nicht mehr nur den Schutz der eigentlichen Immobilie, sondern auch der Bereiche, die zu dem Gebäude gezählt werden können. Hierbei handelt es sich um Gehwege der verschiedensten Art und Bürgersteige. Die Leistungen der Gebäudehaftpflichtversicherung können immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die verschiedensten Schäden durch das Verschulden des Vermieters entstanden sind. Zudem gelten die gleichen Leistungen der Gebäudehaftpflichtversicherung auch für Hausbesitzer, die über keinerlei zu vermietende Wohneinheiten verfügen. Auch bei Immobilienbesitzern, die die Immobilie nur für den Eigengebrauch nutzen, übernimmt die Gebäudehaftpflichtversicherung verschiedenste Schäden. Bevor die Versicherer der Gebäudehaftpflichtversicherung jedoch die Übernahme der Schäden akzeptieren, versuchen sie diese von dem Versicherungsnehmer und somit auch von sich abzuwenden. Unter anderem leistete die Gebäudehaftpflichtversicherung so auch einen rechtlichen Beistand für die Versicherten. Die Gebäudehaftpflichtversicherung setzt sich in Hinblick auf die Prämie aus verschiedenen Segmenten zusammen. Hierbei handelt es sich neben den Leistungen, die in dem Vertrag festgehalten sind auch um die Versicherungssumme. Umso höher die Deckungssumme bei der Gebäudehaftpflichtversicherung ist, umso höher ist meist auch die Prämie, die von den Versicherungsnehmern entrichtet werden muss. Die meisten Verträge der Gebäudehaftpflichtversicherung laufen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Nur selten werden Verträge abgeschlossen, die ausschließlich eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Die Gebäudehaftpflichtversicherung kann problemlos mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Für Immobilienbesitzer, die keinerlei Vermietungen tätigen, handelt es sich bei der Gebäudehaftpflichtversicherung um eine freiwillige Versicherung.

Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist ein Teil der Haftpflichtversicherungen und kann somit auch mit einer Selbstbeteiligung kombiniert werden. Diese ist in verschiedenen Höhen möglich. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Selbstbeteiligung bei der Gebäudehaftpflichtversicherung im Ermessen des Versicherungsnehmers liegt. Da die Gebäudehaftpflichtversicherung Schäden übernimmt, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind, gilt der Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherungsnehmer auch seinen Pflichten gegenüber dem Versicherer nachkommt. Neben der pünktlichen Zahlung der Versicherungsprämien handelt es sich hierbei aber auch um einen stetigen Kontakt zu dem Versicherungsunternehmen. Kommt es zu Änderungen an der Immobilie, müssen diese dem Versicherer unverbindlich mitgeteilt werden. Nur wenn diese in die Gebäudehaftpflichtversicherung integriert werden, kann der Versicherungsschutz bei eventuellen Schäden in Anspruch genommen werden. Die Gebäudehaftpflichtversicherung übernimmt die Schäden nur dann, wenn diese auch in Bereichen entstanden sind, die in den Leistungen der Gebäudehaftpflichtversicherung integriert und ebenso auch definiert sind.