Die Gebäudeversicherung ist in Deutschland eine freiwillige Versicherung. Da sie an die individuellen Ausgangssituationen angepasst wird, handelt es sich hierbei um eine Individualversicherung. Die Gebäudeversicherung kann hinsichtlich der Leistungen mit verschiedensten Zusatzangeboten ergänzt werden, sodass ein umfangreiches Leistungsvolumen möglich ist.
Die Gebäudeversicherung kann in Deutschland in Hinblick auf ihre Leistungen frei gewählt werden. Sie dient dem Schutz der Gebäude. Je nach Versicherungsvertrag lassen sich bei der Gebäudeversicherung mehrere Gebäude absichern. Neben einem Wohngebäude können so auch Garagen und Nebengebäude in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Möchte man den Leistungsumfang der Gebäudeversicherung zum Beispiel durch eine Gartenhütte erweitern, muss dies in dem Versicherungsvertrag entsprechend vermerkt sein. In einzelnen Fällen ist das Zubehör durch die Gebäudeversicherung ebenfalls versichert. Eine Gebäudeversicherung umfasst hinsichtlich ihres Schutzes verschiedene Risiken und Elementarschäden. Neben Schäden, die durch einen Brand entstehen, handelt es sich hierbei auch um Leitungswasser, Hagel und Sturm. Die Gebäudeversicherung kann nach Absprache mit dem Versicherer durch weitere Leistungen, die sich auf andere Elementarschäden beziehen, erweitert werden. So lassen sich unter anderem auch Überspannungsschäden, die zum Beispiel durch die Heizungsanlage entstehen, in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland freiwillig. Wird ein Gebäude jedoch über ein Darlehen finanziert, verlangen in der Regel die Banken den Abschluss einer Gebäudeversicherung. In diesem Fall soll die Versicherung die Sicherung des Darlehens übernehmen. Der Versicherer für die Gebäudeversicherung kann seit dem 1. Juli 1994 deutschlandweit frei gewählt werden. Die Gebäudeversicherung unterliegt in Deutschland zudem dem gleitenden Neuwertfaktor. Durch diesen wird eine Dynamisierung vorgenommen, das heißt, der Umfang der Gebäudeversicherung wird an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Bei dieser Versicherung ist der Versicherungsnehmer eigenständig für einen umfangreichen Versicherungsschutz verantwortlich. Durch die richtige Wahl der Versicherungssumme soll in erster Linie eine Unterversicherung vermieden werden. Eine ausreichende Versicherungssumme kann zudem durch einen Bausachverständigen definiert werden.
Kommt es zu einem Totalschaden an dem Gebäude, erhält der Versicherungsnehmer in der Regel den vollständigen Zeitwert des Gebäudes. Die Versicherer zahlen nur dann die Differenz zum Neuwert, wenn der Wiederaufbau des Gebäudes nachweislich betrieben wird. Während man in Deutschland den Versicherer der Gebäudeversicherung frei wählen kann, ist er in anderen Ländern bis heute den Regionen unterstellt, so auch in der Schweiz. Die genaue Zusammensetzung der Gebäudeversicherung erfolgt durch verschiedene Kriterien. Unter anderem handelt es sich hierbei auch um den Zustand des Gebäudes zu Beginn des Vertrages. Entscheidend für den Umfang der Gebäudeversicherung sind die möglichen Risiken. So sind einzelne deutsche Regionen wesentlich häufiger von Elementarschäden betroffen als andere. Die Beurteilung der Risiken wirkt sich erheblich auf die Höhe der genauen Versicherungsprämie aus. Umso höher demnach die Risiken sind, umso höher gestaltet sich in der Regel auch die Versicherungsprämie. Bei diesen Risiken, die in der Gebäudeversicherung eine wichtige Rolle spielen, handelt es sich unter anderem um die Bauartklasse. Ebenso wirkt sich die Art der Dachung entscheidend auch die Versicherungsprämie aus. Eine wichtige Rolle spielt der Ort, an dem sich das zu versichernde Gebäude befindet. Vor allem die Risikozonen nehmen einen erheblichen Einfluss auf die Gebäudeversicherung. Neben diesen Aspekten werden bei der Gebäudeversicherung zudem die Nutzung und die vorhandene oder auch beabsichtige Ausstattung einbezogen.