Das Grundprinzip von Versicherungen ist bis zum heutigen Tage im Kern unverändert geblieben. Die Versicherung bietet entsprechend eine Leistung im auftretenden Leistungsfall an. Diese ist in der Regel eine finanzielle Zuwendung für den Versicherten, um dessen Unkosten zu decken, die die spezielle Lebenssituation mit sich bringen kann. Um stets zahlungsfähig zu bleiben, erhebt eine Versicherung Beiträge, die von allen Versicherten zu zahlen sind. Die Höhe bemisst nach verschiedenen Kriterien, die in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Unter einer Versicherungspolice versteht man einen Vertrag, der sämtliche Konditionen des entsprechenden Versicherungsverhältnisses regelt. Versicherungen lassen sich im Allgemeinen in verschiedene Bereiche aufteilen. Man unterscheidet zwischen Individual- und Sozialversicherungen, Personen- und Nichtpersonenversicherungen.
Schadens- und Summenversicherungen sowie Aktiven- und Passivenversicherungen. Eine Individualversicherung kommt stets mit dem Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages zustande. Sie ist in der Regel freiwillig. In den Bereich der Sozialversicherungen sind hingegen Pflichtversicherungen zu zählen, die der Einzelne per Gesetz in Anspruch nehmen muss. Diese sollen ihn vor finanziellen Kosten im Falle von Erwerbslosigkeit oder Krankheit schützen. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss entsprechende Beiträge an die Sozialversicherungen abführen. Hierzu sind die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung zu zählen.
Die Hälfte des jeweiligen Beitrages wird vom Arbeitgeber übernommen. Die andere Hälfte muss der Versicherte selbst tragen. Die Sozialversicherungen gehen in ihrem Ursprung auf den deutschen Kaiser Otto von Bismarck zurück. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese als Absicherung der Arbeiter eingeführt. Hintergrund war die damalige Verarmung der Bevölkerung. Viele Menschen waren mittellos, nachdem sie ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Alter einbüßen mussten. Dem versuchte Bismarck erfolgreich mithilfe der Sozialversicherungen entgegenzuwirken. Heute bilden Sozialversicherungen das Grundgerüst des modernen Sozialstaates und garantieren den sozialen Frieden hierzulande. Heutzutage gibt eine Vielzahl an verschiedenen Versicherungen. Diese Versicherungsarten werden in Sparten zusammengefasst und beinhalten wiederum zahlreiche Unterarten von spezifischen Versicherungen.
Zu den wichtigsten Sparten sind neben den Lebensversicherungen und den Krankenversicherungen die Pflegeversicherung, Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung sowie die Rechtschutzversicherung zu zählen. Alle Versicherungen haben stets einen Versicherungsbeginn und gegebenenfalls ein Versicherungsende. Das Ende der Versicherungslaufzeit wird entweder durch den Wegfall der versicherten Sache (oder den Tod des Versicherungsnehmers) oder die Kündigung ausgesprochen. Bei dieser gilt es für beide Parteien, bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Eine außerordentliche Kündigung kann jedoch auch fristunabhängig erfolgen. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise können dies übermäßige Beitragserhöhungen des jeweiligen Versicherungsanbieters sein. Auf der anderen Seite hat der Versicherer stets das Recht, die Kündigung auszusprechen, wenn der Versicherungsnehmer dem Begleichen der Beiträge nicht nachkommt.