Unfallversicherung

Während die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen bietet, bieten die private und die betriebliche Unfallversicherung Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen. Der Begriff Unfall wird dabei folgendermaßen definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Es gilt auch als Unfall, wenn durch erhöhte Kraftanstrengungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu einem der wichtigsten Zweige der Sozialversicherung. Sie dient dazu, die Arbeitskraft der Arbeitnehmer zu erhalten und um Unfälle zu verhüten. In den Firmen und Unternehmen werden die Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften überprüft. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen, versichert. Sie ist eine Versicherung kraft Gesetz und leistet bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Zu den Leistungen zählen neben der Heilbehandlung auch Leistungen zur beruflichen Eingliederung und Geldleistungen. Bei Unfalltod des Versicherten wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt. Im Falle der Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente an den Versicherten bezahlt. Für die Beitragszahlung der Versicherung ist zu 100 Prozent der Arbeitgeber allein verantwortlich.

Da sich rein statistisch die wenigsten Unfälle im beruflichen Bereich ereignen, ist eine Absicherung durch eine private Unfallversicherung sinnvoll. Diese bietet Schutz vor finanziellen Schäden auf Grund von Unfällen, die in der Freizeit, im Verkehr, in der Schule oder zu Hause passieren. In der privaten Unfallversicherung liegen den meisten Tarifen zwei Gefahrengruppen zugrunde. In der Gefahrengruppe A sind alle Frauen und alle kaufmännisch tätigen Männer versichert, in der Gefahrengruppe B werden alle Männer mit körperlicher Tätigkeit versichert. Die Invaliditäts- und Todesfallabsicherung zählen zu den wichtigsten Leistungen dieser Versicherung, wobei in einer sogenannten Gliedertaxe die Invaliditätsgrade festgelegt werden. Für die Beitragszahlung ist ausschließlich der Versicherte allein verantwortlich.

Die betriebliche Unfallversicherung ähnelt in vielen Bereichen der privaten Unfallversicherung, wobei hier das Unternehmen freiwillig für seine Arbeitnehmer Versicherungen abschließen kann. Die betriebliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen analog der privaten Unfallversicherung. Die Leistungen umfassen zum Beispiel Invaliditätsleistungen, Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen oder Bergungskosten. An der Beitragszahlung kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer beteiligt werden.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz gehabt, wenn durch den Arbeitgeber schuldhaft ein Arbeitsunfall verursacht wurde. Im Jahr 1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, dessen Grundzüge auch heute noch aktuell sind. Dazu zählt zum Beispiel der Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen gegenüber einem Versicherungsträger infolge eines Arbeitsunfalls und zwar verschuldensunabhängig.