Hundeversicherung

Die Hundeversicherung kann man wie nahezu alle Tierversicherungen in zwei verschiedene Versicherungsarten unterteilen. Dieses ist zum einen die Hundekrankenversicherung und zum anderen die Hundehaftpflichtversicherung. Auch wenn es sich um eine sehr wichtige Versicherung handelt, ist es so, dass bisher nur rund ein Drittel aller Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Vom Grundsatz her sollte allerdings jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht haben, da ohne Absicherung die gleichen Schäden entstehen können, wie sie im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung vorkommen können. Im Gegensatz zur Katze und zu den sonstigen kleineren Haustieren ist der Hund nicht über die Privathaftpflicht mit abgesichert, sodass der Halter bei einem vom Hund verursachten Schaden in voller Höhe selber für die Regulierung zuständig ist.

Die Risiken, die mit der Hundehaltung verbunden sind, sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Dabei geht es in erster Linie nicht nur darum, dass der Hund mutwillig andere Menschen oder Hunde verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, sondern mögliche Schadensursachen sind wie auch bei der Privathaftpflicht deutlich vielschichtiger. So kann es zu Beispiel passieren, dass sich der Hund in einem unaufmerksamen Moment des Hundehalters von der Leine befreit, auf die Straße rennt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Ohne das Bestehen einer Hundehaftpflicht müsste der Hundehalter den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen, da die Privathaftpflicht in solch einem Fall nicht zuständig ist. Dieser Schaden könnte schnell zum finanziellen Ruin des Tierhalters führen.

Die zweite Art von Hundeversicherung ist die Hunde-Krankenversicherung. Diese Versicherung ist in zwei Versionen erhältlich, nämlich zum einen als reine OP-Kosten-Versicherung und zum anderen als vollwertige Krankenversicherung, die auch ambulante Behandlungen erstattet. Bei der OP-Kosten-Krankenversicherung werden alle in Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Operation des Hundes anfallenden Kosten von der Versicherung übernommen, und zwar zumeist ohne betragliche Beschränkungen. Da Operationen auch am Hund oftmals recht teuer sein können, lohnt sich diese Versicherung sicherlich für viele Hundebesitzer, zumal der Beitrag je nach Alter und Rasse des Hundes nur zwischen 8-15 Euro im Monat liegt.

Die zweite Variante der Hundekrankenversicherung ist die vollwertige Krankenversicherung, wie sie auch beim Menschen vorhanden ist. Diese übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen des Hundes, seien es ambulante oder stationäre Behandlungen. Auch Vorsorgemaßnahmen wie Schutzimpfungen werden zumeist von der Versicherung kostenmäßig erstattet. Die vollwertige Hundekrankenversicherung ist allerdings zum einen mit ca. 20-30 Euro im Monat deutlich teurer als die Hunde-OP-Kosten-Versicherung, und zum anderen werden die Behandlungen auch zumeist nur bis zu einer betraglichen Obergrenze pro Jahr erstattet. Von daher sollte man im individuellen Fall entscheiden, welche Versicherung man für sich persönlich für sinnvoll erachtet.