In Deutschland lässt sich das Krankenversicherungssystem in eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung gliedern. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung erheben Beiträge vom Einzelnen, welche die Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherung im Leistungsfall gewährleisten. Die Beiträge werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung einkommens- und bei der privaten Krankenversicherung risikoabhängig erhoben. Dies bedeutet, dass die Beiträge des Versicherten einer privaten Krankenversicherung nach Einstufung in eine bestimmte Risikoklasse erfolgen. Diese wird durch das Lebensalter, den bisherigen Krankheitsverlauf und den aktuellen Gesundheitszustand des Einzelnen maßgeblich beeinflusst. Dadurch können die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung - je nach Verfassung des Versicherten - variieren. Somit kann sich ein Wechsel in eine private Krankenversicherung für einen Besserverdienenden schnell bezahlt machen. Er profitiert neben für ihn persönlich oftmals günstigeren monatlichen Beiträgen im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung von ungleich mehr gebotenen Leistungen der privaten Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung steht jedoch nur einem bestimmten Personenkreis offen. Hierzu sind Freiberufler und selbstständig tätige Personen zu zählen. Auch Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, können eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Der Versicherte einer privaten Krankenversicherung kann aus einem ungleich höheren Leistungsanspruch im Krankheitsfall wählen. Hierzu sind neben der vollen Kostenübernahme bei Zahnersatz oder bei Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen), die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung zu zählen. Auch die Behandlung durch den Chefarzt sowie die Übernahme der Kosten bei Besuchen von Heilpraktikern sind üblicherweise Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Der Einzelne kann bei Abschluss der Versicherung oftmals aus verschiedenen Leistungspaketen wählen und somit seinen zu zahlenden Beitrag selbst mitbestimmen.
Im Zuge der verabschiedeten Gesundheitsreform specken die gesetzlichen Krankenversicherungen weiter an Leistungen für die Versicherten ab. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel einen ungleich höheren Leistungsspielraum als die gesetzlichen Krankenkassen an. Dies führt zwangsläufig dazu, dass sich mehr und mehr Menschen für eine private Krankenversicherung entscheiden. In jedem Fall sollte der Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht übers Knie gebrochen werden. Ein ausgiebiger Leistungsvergleich sollte im Vorfeld stets angestrebt werden. Jede Person, die mit dem Gedanken eines Wechsels in die private Krankenversicherung spielt, sollte genaue Vorstellungen darüber haben, welche Leistungen für ihn persönlich relevant sind und auf welche er verzichten kann. Die meisten Versicherer bieten hierbei zahlreiche Leistungspakete an, die sich in ihrem Leistungsspektrum und in der Beitragshöhe deutlich voneinander unterscheiden können. Somit kann der Einzelne sicher sein, dass er nur für das bezahlt, was er im Leistungsfall tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.