Die staatlichen Zuschüsse für das Gesundheitssystem werden regelmäßig zurückgeschraubt. Dafür ist auf steigende Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse immer Verlass. Die Einführung der Praxisgebühr sollte eigentlich mit einer Senkung dieser Beiträge einhergehen. Doch stattdessen sind immer wieder deutliche Erhöhungen im Gespräch. Dabei sind die Leistungen, die der Versicherte bei den gesetzlichen Kassen bekommt, deutlich ausbaufähig. Gerade längere Krankenhausaufenthalte können teuer werden. Das gleiche gilt für Zahnimplantate.
Die Krankenzusatzversicherung ist eine Möglichkeit, mit verhältnismäßig niedrigen Kosten, die Absicherung durch die gesetzlichen Kassen zu ergänzen. Der große Vorteil dieser zusätzlichen Absicherung besteht in den niedrigen monatlichen Kosten. Für einen relativ geringen Pauschalbetrag bietet die Zusatzversicherung eine gute Absicherung. Dabei kommen die Leistungen zwar nicht an die der privaten Versicherung heran, können aber dennoch eine deutliche Verbesserung zur gesetzlichen Kasse bedeuten. Gerade der Bereich des Zahnersatzes ist bei den gesetzlichen Krankenkassen oft nur ungenügend abgedeckt. Nur wer regelmäßige Besuche beim Zahnarzt nachweisen kann, hat überhaupt einen Anspruch auf bezahlten Zahnersatz. Doch dabei handelt es sich in aller Regel um Zahnersatz minderer Qualität. Titanimplantate werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Die Krankenzusatzversicherung übernimmt dagegen einen großen Teil dieser Kosten und stattet sie dem Kunden zurück.
Auch der Krankenhausaufenthalt oder die Wahl des Arztes werden durch eine Zusatzversicherung komfortabler gestaltet. So kann der Arzt des eigenen Vertrauens konsultiert werden, unabhängig davon, ob dieser von der gesetzlichen Krankenkasse unterstützt wird. Auch das Krankenzimmer muss dank der privaten Zusatzversicherung nicht mehr mit anderen Patienten geteilt werden. Bei längeren Aufenthalten im Krankenhaus besteht das Anrecht auf ein Einzelzimmer. Die Behandlung durch den Chefarzt ist da ebenfalls inbegriffen. Je nach vereinbarten Leistungen werden auch die Kosten, die jeden Tag im Krankenhaus anfallen, von der Zusatzversicherung getragen. In aller Regel wird bei Abschluss der Versicherung ein Tagessatz vereinbart, in dessen Höhe Kosten erstattet werden. Das gleiche gilt auch für die Lohnfortzahlung im Krankenfall. Auch hier findet die Ersatzzahlung in der Höhe eines festgelegten Satzes statt. Anhand dieses Satzes bemisst sich auch der monatliche Beitrag, der für eine private Krankenzusatzversicherung gezahlt werden muss.
Auch die potentielle Pflegebedürftigkeit im Alter oder aufgrund einer schweren Verletzung wird durch eine Zusatzversicherung abgedeckt. Wie beim Krankenhausgeld wird auch das Pflegegeld in Höhe eines vereinbarten Tagessatzes ausgezahlt. Auch notwendige Sehhilfen werden zu einem Großteil bezahlt. Die Leistungen, auf die der Kunde letztendlich Anspruch hat, hängen aber sehr stark von jeweils gewählten Tarifmodell ab. Krankenzusatzversicherungen mit niedrigen monatlichen Beiträgen werden also auch weniger Leistungen bereitstellen. Eine individuelle Prüfung ist daher immer angeraten.