Anders als bei den Angestellten, die einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten, bekommen die Beamten eine Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt eine eigenständige Krankenversorgung für den Beamten und seine Angehörigen. Da keine vollständige Kostenübernahme erfolgt, sollt der Beamte eine so genannte Restkostenabsicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen, damit ihm im Leistungsfall keine finanziellen Nachteile entstehen. Grundsätzlich gilt, dass der Beamte 50% Beihilfe erhält. 70% Beihilfe bekommt er, wenn er mindestens zwei beihilfefähige Kinder hat beziehungsweise Versorgungsempfänger ist. Die Kinder bekommen 80% Beihilfe. Auch der Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen, die auf das Einkommen ausgerichtet sind, Anspruch auf 70% Beihilfe. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es in Hessen und Bremen. Dort werden andere Beihilfesätze zugrunde gelegt.
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur Tarife mit einer Absicherung zu 100% anbieten, sind dort freiwillig versicherte Beamte nicht bedarfsgerecht abgesichert und müssen einen oft zu hohen Beitrag zahlen. Der betroffene Personenkreis sollte sich daher über eine private Krankenversicherung für Beamte informieren. Bei den privaten Krankenversicherern erhält er einen beihilfekonformen Tarif, der nicht nur speziell auf die Beihilferegelungen ausgerichtet sondern meist auch noch günstiger ist, als der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse. Für die Bestimmung des richtigen Tarifes ist es wichtig zu wissen, welcher Beihilfesatz und welche Beihilfeart (Bundes- oder Landesbeihilfe) vorliegen. Anschließend kann entschieden werden, in welcher Höhe die Restkostenabsicherung erfolgen soll. Von der Beihilfeart hängt auch ab, ob das Zweibettzimmer, wenn gewünscht, vollständig privat oder nur anteilig abgesichert werden soll. Auch wenn zum Beispiel die Bundesbeihilfe für die Unterbringung im Zweibettzimmer leistet, sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch hier gewisse Kürzungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte gibt. Empfehlenswert ist in solch einem Fall zusätzlich der Abschluss eines Krankenhaustagegeldes, der diese Kosten auffängt.
Aber nicht nur im stationären Bereich werden Kürzungen vorgenommen. Viele Beihilfen leisten nicht mehr für Brillen oder kürzen ihre Erstattungen für Heilpraktiker oder Auslandsreisen. Ganz wichtig ist es daher einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Dieser Tarif fängt die nicht beihilfefähigen Leistungen auf und verringert somit den finanziellen Nachteil. Auch für die Beamtenanwärter, die während ihrer “Ausbildung” über geringere Bezüge verfügen, bieten die meisten privaten Krankenversicherer spezielle Berufsbildungstarife an. (Diese gelten allerdings nicht für die private Pflegepflichtversicherung.) Vorteil dieser Tarife ist es, dass der Beamtenanwärter einen vergünstigten Beitrag zahlt, weil in den Beiträgen keine Alterungsrückstellungen enthalten sind. Das macht Sinn, denn es ist nicht eindeutig, ob nach der Ausbildung ein Dienstverhältnis eingegangen wird. Falls aber doch, kann der Tarif (meist) ohne erneute Gesundheitsprüfung und neue Wartezeiten umgestellt werden. Im Großen und Ganzen ist eine private Krankenversicherung für Beamte sehr empfehlens- und lohnenswert. Wenn alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär und Zahn) optimal abgesichert sind, kann der Beamte von seiner Wahl nur profitieren.