Wer in Deutschland anderen einen Schaden zufügt, der haftet bis zur vollen Schadenshöhe. Das kann sehr schnell und unbeabsichtigt als Grundstücksbesitzer, Fußgänger, Radfahrer, als Besitzer von Tieren oder beim Sport passieren und sogar die Existenz gefährden, denn Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Für die minderjährigen Kinder können die Erziehungsberechtigten in die Haftung genommen werden. Im Schadensfall ohne entsprechende Versicherung kann das zum finanziellen Ruin führen. Nur eine entsprechend ausreichende Haftpflichtversicherung kann helfen und schützen.
Der Versicherungsschutz wird im Schadensfall für die im Vertrag angegebene Eigenschaft (Privat-, Tierhalter- Berufshaftpflicht) bis zur abgeschlossenen Versicherungshöhe gewährt. Die wichtigste Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht. Obwohl sie freiwillig ist, sollte sie jeder haben. Mit ihr werden Haftpflichtschäden im privaten Bereich abgedeckt. Im Versicherungsvertrag ist der Versicherungsnehmer, der Ehepartner (Lebenspartner müssen namentlich benannt werden) und die im Haushalt wohnenden Kinder versichert. Ebenfalls mit eingeschlossen sind Schäden durch Kleintiere (Katzen, Vögel). Größere Tiere (Hunde, Pferde) benötigen eine separate Tierhaftpflicht. Auch das Einfamilienhaus ist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Für Mehrfamilienhäuser, oder bei Eigentümergemeinschaften muss eine separate Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Hier gibt es auch Versicherungsschutz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Glätte, Schnee), oder bei Verletzungen und Beschädigung durch Gebäudeschäden. Für Grundstückseigentümer ist es wichtig zu wissen, dass in der Bauphase nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung vor entsprechenden Schäden schützt. Das trifft auch dann zu, wenn der Bau von einer, oder mehreren Firmen durchgeführt wird. Verantwortlich ist immer der Eigentümer als Bauherr. Eine der wenigen Haftpflichtversicherungen, die nicht freiwillig ist, ist die KFZ Haftpflicht. Wer ein KFZ besitzt und dieses für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden möchte, der muss vorher eine entsprechenden Haftpflichtversicherung abschließen, um sein Fahrzeug anmelden zu können. Auch für bestimmte Berufsgruppen (Arzt) gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, die teilweise auch Pflicht sind.
Alle Arbeitnehmer sind in ihrer beruflichen Tätigkeit in der Regel über den Arbeitgeber haftpflichtversichert. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn nachgefragt wird, was in der jeweiligen Versicherung eingeschlossen ist. Manchmal kann es bei bestimmten Tätigkeiten sinnvoll sein, selbst eine entsprechende Absicherung zu haben. Jede Haftpflichtversicherung kann im Schadensfall nur dann ausreichenden Schutz bieten, wenn die Versicherungssumme ausreichend ist und das entsprechende Risiko auch im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Dazu muss der entsprechende Versicherungsvertrag regelmäßig überprüft und bei veränderten Bedingungen korrigiert werden. Die Versicherungsbeiträge zur Haftpflichtversicherung sind im Verhältnis zum möglichen Schaden eher gering. Trotzdem sollten vor dem Vertragsabschluss mehrere Angebote eingeholt werden, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln. Sehr einfach bequem und unabhängig kann ein solcher Versicherungsvergleich im Internet erfolgen. Hier können auch Anbieter mit in den Vergleich einbezogen werden, die sonst in der Region nicht vertreten sind.