Rentenversicherung

Wie es bei Sozialversicherungen in Deutschland üblich ist, zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Anteil an der Rentenversicherung, deren Beitragshöhe durch die Höhe der Einnahmen des Arbeitnehmers festgelegt wird. Die zu zahlenden Anteile sind hierbei für beide Seiten gleich. Die Möglichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für eine bestimmte Personengruppe. Hierzu zählen insbesondere Arbeitnehmer. Hiervon ausgeschlossen sind freiberuflich und selbstständig tätige Personen. Ihre Rentenabsicherung erfolgt über optionale private Rentenversicherungsformen.

Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dieser besagt, vereinfacht gesagt, dass alle derzeitigen Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Verdienstes in die Rentenkassen einzuzahlen. Dieser Betrag wird direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgeführt. Von diesen Einnahmen werden die Renten der aktuellen Rentenempfänger bezahlt. Auf diese Weise gewährleistet die Rentenversicherung ihre Zahlungsfähigkeit im Leistungsfall, also dem Erreichen des Renteneintrittsalters der Versicherten. Die aktuelle Generation an Arbeitnehmern erhält wiederum ihre zukünftigen Rentenleistungen durch die späteren Rentenversicherungspflichtigen.

Viele Bundesbürger haben aufgrund verschiedener Entwicklungen und Vorfälle der letzten Zeit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung verloren. Neben der allgemein stark angestiegenen Arbeitslosigkeit zu Beginn des 21. Jahrhunderts, die zu einem immer kleineren Kreis an sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und damit Renteneinzahlern geführt hat, ist als Grund für die leeren Rentenkassen vor allem die Veränderung der Altersstruktur zu nennen. Das Verhältnis der Renteneinzahler und Rentenempfänger steht auch in den heutigen Tagen nach wie vor in einem deutlichen Missverhältnis. Auch der so genannte Pillenknick hat dazu geführt, dass in der heutigen Zeit die Zahl der Rentenempfänger deutlich über die der Renteneinzahler hinausgeht. Die Folgen dieses demographischen Phänomens wurden jedoch erst im Laufe der Jahrzehnte sichtbar.

Die oben genannten Gründe haben es notwendig gemacht, eine Lösung für das Rentenproblem zu finden. Ein Lösungsansatz ist unter anderem die Riester Rente. Diese ist eine staatlich geförderte Zusatzrente, die von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden kann. Sie ist generell pfändungssicher und stellt für den Einzelnen eine zusätzliche Altersvorsorge dar. Sie wurde vom ehemaligen deutschen Arbeitsminister Walter Riester ins Leben gerufen, um eventuelle Vorsorgelücken in der Rentenversicherung der Bundesbürger zu schließen. Auch im Falle von der Inanspruchnahme von ALG II Leistungen bleibt der angesparte Betrag in der Riester Rente unberührt. Der Einzelne muss diese also nicht vorzeitig kündigen und auflösen. Dies ist einer der entscheidenden Vorteile im Vergleich zu einer Lebensversicherung, die ebenfalls der Absicherung im Alter dienen kann.