Private Haftpflicht

Nicht wenige Personen sind der Meinung, sie würden keine Versicherung benötigen, da man “schon aufpassen könne”, das man keinen Schaden verursacht. Bei vielen Versicherungen kann man geteilter Meinung sein, ob diese nun sinnvoll sind oder nicht. Das trifft allerdings nicht auf die private Haftpflichtversicherung zu, denn hier sind sich alle Experten einig, dass diese Versicherung für jede Person absolut unverzichtbar ist, wenn man nicht das Risiko eingehen möchte, durch einen verursachten Schaden finanziell ruiniert zu werden. Einer der Vorzüge der Privathaftpflicht ist, dass diese Versicherung sehr viele mögliche Schadensursachen absichert. Das kann von der aus Versehen zerstörten Brille eines Bekannten bis zu einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten reichen. Die Haftpflichtversicherung tritt also sowohl bei geringen, als auch bei hohen Schadenssummen ein. Dabei muss der Versicherte allerdings darauf achten, dass die im Vertrag gewählte und festgelegte Versicherungssumme ausreichend ist. Im Rahmen der Privathaftpflicht muss die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden vom Gesetz her mindestens drei Millionen Euro betragen, allerdings ist oftmals eine deutlich höhere Versicherungssumme sinnvoll.

Im Idealfall wählt man die unbegrenzte Deckungssumme, die vom Beitrag her auch nur unwesentlich teurer ist, als eine Versicherungssumme von drei Millionen Euro. Aufgrund der Tatsache, dass durch die private Haftpflicht sehr viele Schadenursachen abgedeckt sind, empfinden es leider nicht wenige Personen gerade in diesem Versicherungsbereich als relativ einfach, einen entstandenen Schaden so hinzubiegen, dass es ein Schadenfall für die Haftpflichtversicherung wird. Dabei handelt es sich natürlich um Versicherungsbetrug, und da dieser in den letzten Jahren zugenommen hat, prüfen gerade die Haftpflichtversicherer nahezu jeden Schadensfall sehr genau. Generell gilt als Voraussetzung für den Leistungsanspruch seitens des Versicherten, dass dieser den Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich verursacht hat. Auch und gerade Kinder sollten haftpflichtversichert sein, was bis zum 18. Lebensjahr auf jeden Fall über die Versicherung der Eltern möglich ist. Erst mit dem Erzielen eines eigenen Einkommens muss das Kind selber eine eigene Versicherung abschließen.

Für die private Haftpflichtversicherung spricht neben der hohen Risikoabsicherung vor allem auch das sehr gute Preis-Leistungsverhältnis. Je nach Eintrittsalter und gewählter Versicherungssumme, kann man bereits für unter 100 Euro im Jahr einen Schaden in unbegrenzter Höhe absichern. Ein berühmtes, aber dennoch immer wieder anschauliches Beispiel, wie schon durch ein kleines Missgeschick ein enormer Schaden im Rahmen der Haftpflicht entstehen kann, ist die entlaufende Katze, die einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Der Besitzer ist in diesem Fall voll haftbar zu machen, allerdings ist die Katze automatisch über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert, sodass der Schaden voll von der Versicherung reguliert wird.