Als KFZ-Versicherung wird eine Mehrzahl von verschiedenen Versicherungen rund um das Kraftfahrzeug verstanden. Als Basis gilt die als Pflichtversicherung im Gesetz verankerte KFZ-Haftpflichtversicherung. Generell fallen unter die Bezeichnung KFZ-Versicherung die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Teil- und Vollkaskoversicherung, der KFZ-Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung und die und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie dient dem Schutz unbeteiligter Personen, die durch das versicherte Kraftfahrzeug zu Schaden kommen können. Es ist also generell nicht der Halter des Fahrzeugs versichert, sondern das Fahrzeug selbst. Des weiteren kann die Versicherung Schäden gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung werden Schäden wie Personenschäden, insbesondere Heilungskosten und Invalidenrenten und Sachschäden, wie Reparaturen beschädigter Objekte oder Fahrzeuge, abgedeckt. Des weiteren sind ebenfalls Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie z.B. das Schmerzensgeld, versichert.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, dient die Kaskoversicherung zur Regulierung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug und sogar Zerstörung oder Verlust. Dieser Versicherungsschutz wird in zwei Kategorien unterteilt. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet den üblichen Schutz einer Kaskoversicherung. Durch sie sind Schäden, die nicht vorhersehbar sind, abgedeckt. Darunter fallen Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl durch eigenes oder Fremdverschulden, Glasbruch, Marderbefall jedoch ohne Folgeschäden, Naturgewalt, Raub, Schmorschäden und Wildunfall. Schäden durch Naturgewalten werden als unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung beschrieben. Worunter beispielsweise auch die Beschädigung durch einen Ast gilt, der durch einen Sturm abgerissen wurde. Nicht aber jedoch im Zusammenhang mit dem Einwirken des Fahrzeugführers.
Als Schmorschäden versteht man Schäden an den Elektrokabeln, die durch einen Kurzschluss verursacht wurden. Auch der Begriff Wildunfall ist fest definiert. Hierunter fällt ausschließlich ein Zusammenstoß während der Fahrt und mit Haarwild, welches ebenfalls gesetzlich definiert ist. Die Vollkaskoversicherung schließt all diese Schäden mit ein und versichert zusätzlich Vandalismus am eigenen Fahrzeug, sowie spezielle Unfallschäden. Darunter fallen selbst verursachte Schäden, aber auch Schäden durch Fahrerflucht, sowie fehlendem Versicherungsschutz bzw. Zahlungsunfähigkeit des Verursachers, oder aber wenn dieser nicht haftbar gemacht werden kann, z.B. Kindern.
Der Schutzbrief ist in sinnbildlicher Begriff für bereitgestellten Hilfeservice bei einer Panne, eines Unfalls, aber auch bei Diebstahl des Fahrzeugs. Zusätzlich fällt hier auch direkte Hilfe bei einem Unfall im Ausland, selbst wenn nicht der versicherte PKW genutzt wird. Der Schutzbrief wird zusätzlich als Alternative zu einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub angeboten. Die Insassenunfallversicherung versichert Unfallschäden, die durch das Nutzen des Fahrzeugs entstehen können. Zu guter Letzt gehört zu der KFZ-Versicherung auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Durch diese Versicherung sind alle Kosten abgedeckt, die durch einen Rechtsstreit bezüglich möglicher Verkehrsdelikte und deren Folgen entstehen.