Die Absicherung eines eigenen Wohngebäudes bedeutet in der Regel, die Absicherung eines Teils seines Vermögens. Die dazu notwendige Wohngebäuderversicherung wird von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Der Abschluss als Neuwertversicherung stellt dabei den Regelfall dar. Neben dem Hauptgebäude, werden entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen bestimmtes Zubehör und kleinere Nebeneinrichtungen, wie eine Garage oder Laube, mitversichert. In den Versicherungsumfang eingeschlossen, sind weiterhin alle fest eingebauten Gegenstände, wie beispielsweise Heizkörper, Fußbodenbeläge oder die Sanitärinstallation. Versichert sind Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Schäden durch Leitungswasser sowie solche durch Sturm und Hagel. Diese Paketlösung ist nicht zwingend abzuschließen, so dass auch die Versicherung gegen ausgewählte Gefahren möglich ist. In keinem Fall sollte jedoch die Feuerversicherung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus denkbare Risiken, können bei den meisten Versicherern gegen einen Aufpreis zusätzlich versichert werden. Dazu zählen verschiedene Elementarschäden ebenso wie Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ohne die Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, sind auch Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie nicht im herkömmlichen Versicherungsumfang enthalten. Die Details zu den einzelnen Positionen regeln grundsätzlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Entschädigungen für versicherte Sachen und Kosten sind auf den Versicherungswert des Gebäudes begrenzt. Außer den direkten entstandenen Schäden am Gebäude oder dem mitversicherten Zubehör, sind im Versicherungsfall die entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten, Schutzkosten und Schadenabwendungskosten mit versichert. Darüber hinaus sind auch die Kosten durch Mietausfall für einen begrenzten Zeitraum abgesichert.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt neben dem Wert der Immobilie auch von deren Bauweise und der Region ab. Die preiswertesten Versicherungen werden für Massivhäuser mit einem sogenannten Hartdach angeboten, die in einem Gebiet mit geringer Sturmhäufigkeit und einer geringen Leitungswasserhärte errichtet wurden. Die Errechnung der Versicherungssumme, die eine Entschädigung zum gleitenden Neuwert garantiert, kann nach mehreren Methoden erfolgen. Am einfachsten ist deren Ermittlung aus der Lage, der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes, auf Basis einer Art Fragebogen. Bei der Methode der Umrechnung des Gebäudeneuwerts, ist der Baupreis des Gebäudes unter Berücksichtigung erbrachter Eigenleistungen ausschlaggebend. Dabei wird auf einen “Wert 1914” zurückgerechnet. Wenn nach Eintreten eines Schadenfalls festgestellt werden sollte, dass der gezahlte Beitrag nicht dem vollen Wert des Wohngebäudes entspricht, erfolgt nur eine daraus errechnete anteilige Entschädigung. Dies trifft auch bei Werterhöhungen während der Vertragslaufzeit zu, die nicht gemeldet wurden und im Beitrag unberücksichtigt blieben.
Abschließend einige Bemerkungen, zum Verhalten bei oder nach einem Schadensfall. Pflicht des Versicherten ist es, entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt das rechtzeitige Alarmieren der Feuerwehr genau so, wie das provisorische Schließen von durch Sturm entstandenen Öffnungen. Nach der unverzüglichen Schadensmeldung an die Versicherung, ist das Beibringen von Beweismaterial ebenso erforderlich, wie die Mitwirkung an der Ermittlung von Ursache und Höhe des Schadens.