Seit einigen Jahren ist die Altersabsicherung in Deutschland ein wichtiges Thema. Durch den demografischen Wandel wird wohl in 25-30 Jahren ein Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen, wodurch das Rentenniveau stark sinken wird. Vielfach wird sogar davon ausgegangen, dass nur noch die Grundsicherung vom Staat gewährleistet wird. Die persönliche Vorsorge ist daher wichtiger denn je. Um den privaten Vermögensaufbau zu fördern, wurde die Riester-Rente beschlossen. Sie kann bei Banken und Versicherungen, sowohl als Banksparplan, als Fondssparplan oder aber als Rentenversicherung abgeschlossen werden, je nach Wunsch und Risikoeinstellung des Anlegers.
Die Riester-Rente kann grundsätzlich von allen Arbeitnehmern genutzt werden, die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Riester-Rente daher nicht geeignet. Sie können einen derartigen Vertrag nur dann abschließen, wenn der Ehegatte Arbeitnehmer ist und ebenfalls “riestert”. Die Förderung der Riester-Rente erfolgt zweiteilig. So werden zum einen Zulagen gewährt. Diese betragen aktuell, sofern mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investiert werden, 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage. Letztere wird für jedes Kind gewährt, für das der Vertragsinhaber Kindergeld bezieht. Für alle Kinder, die erst ab 2008 geboren wurden/werden, liegt die Förderhöhe sogar bei 300 Euro pro Kind. Neben dieser Förderung können weiterhin die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden und vermindern so das zu versteuernde Einkommen. Maximal sind hierbei 2.100 Euro pro Person absetzbar.
Wer die Rieste-Rente abschließen möchte, hat vier verschieden Möglichkeiten. Anlegern, die eher konservativ eingestellt sind und hohen Wert auf Sicherheit legen, stehen der Banksparplan sowie die klassische verzinsliche Rentenversicherung zur Verfügung. Beide Anlagen rentieren in etwa bei 4-5%. Deutlich höhere Erträge können hingegen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder aber mit einem Fondssparplan erzielt werden. Durch die höheren Renditen erhöht sich gleichzeitig auch die monatliche Rentenzahlung im Alter. Für Anleger besteht jedoch das Risiko, dass durch Kursturbulenzen an den Aktienmärkten die Rendite auch deutlich geringer ausfallen kann. Verluste sind bei der Riester-Rente grundsätzlich nicht möglich, da die Anbieter zumindest die eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen garantieren müssen.
Um die Riester-Rente zu beziehen, sind sowohl der Abschluss eines zertifizierten Vertrages sowie die Einzahlung von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens notwendig. Personen ohne festes Einkommen (Bezieher von Elterngeld und Krankengeld, Arbeitslose) müssen lediglich den gesetzlichen Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf der Vertrag weiterhin nicht während der Laufzeit gekündigt werden. Die Auszahlung selbst darf erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Auch ist zu diesem Zeitpunkt die Auszahlung nicht in voller Höhe, sondern lediglich zu maximal 30% möglich. Der Restbetrag muss in die Zahlung einer lebenslangen Rente fließen.