Die Rürup-Rente, welche offiziell Basisrente genannt wird, geht auf den Ökonom Bert Rürup zurück. Sie besteht aus einem Rentenversicherungsvertrag und ist eine subventionierte Altersvorsorge. Im Gegensatz zur normalen Rente ist sie kapital gedeckt, allerdings entsprechen ihre Leistungskriterien und ihre steuerliche Handhabung der gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente besitzt kein Kapitalwahlrecht. Zu den Vorteilen zählt, dass eine staatliche Förderung der Altersvorsorge vorliegt. Zudem bleibt das Kapital, welches sich in einem solchen Rürup Vorsorge befindet, im Falle einer Arbeitslosigkeit unberücksichtigt. Und auch ein Schutz vor Pfändung liegt vor. So dürfen in der Ansparphase keine Rürup-Verträge gepfändet werden. Allerdings gilt dies nicht für die Rentenphase. In dieser darf der Teil über der Pfändungsgrenze gepfändet werden.
Nachteilig ist allerdings, dass die Beiträge welche in eine Rürup-Rente fließen lediglich gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Zudem besteht kein Kapitalwahlrecht, was dazu führt, dass eine Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr möglich ist und das ausschließlich in Form einer Leibrente. Ein weiterer Nachteil ist die spätere Versteuerung der Rentenzahlung. Diese ist abhängig vom Rentenbeginnjahr. Rürup-Verträge können zudem weder verschenkt, beliehen noch übertragen werden. So ist auch eine Kündigung und somit eine Auszahlung der eingezahlten Beträge vollkommen ausgeschlossen. Lediglich eine Beitragfreistellung für einen bestimmten Zeitraum ist möglich. Im Normalfall verfällt beim Tod der Sparers das gesamte eingezahlte Kapital, egal ob dies vor oder nach Rentenbeginn der Fall ist. Als Vorbeugung ist lediglich, ja nach Anbieter, eine zusätzliche Versicherung für die Beitragsrückgewähr oder ein Hinterbliebenen Schutz möglich.
Zur Zielgruppe der Rürup-Rente zählen vor allem Selbstständige, welche eine hohe Steuerbelastung zu bewältigen haben. Ihnen steht nur diese Art der Rentenvorsorge zur Verfügung, Dies liegt daran, dass Selbstständigen die Förderung der Riester-Rente sowie eine betriebliche Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehen. Zudem sind seit 2005 die Beiträge zur klassischen Rente oder gar zu einer Kapitallebensversicherung nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Es sei denn der Versicherungsbeginn lag vor dem 1. Januar 2005. Aber auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren. Der neue Sonderausgaben-Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro ermöglicht es auch ihnen ein Vermögen für ihr Rentenalter aufzubauen und zusätzliche die Steuerförderungen zu nutzen.
Manche Finanzdienstleister bieten eine Koppelung von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung an. Dies hat den Vorteil, dass sich für die steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ein weit höherer Betrag als im Normalfall ergibt. Mehr als 50 Prozent der Prämie müssen in diesem Fall jedoch auf die Rürup-Rente entfallen.