Rechtsschutzversicherung

Die Situationen, in denen man auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen muss, sind vielfältig. Ob man Streit mit seinem Vermieter hat oder der Hund beißt dem Postboten ins Bein: Wenn man sich nicht untereinander vernünftig einigen kann, werden beiderseits Anwälte eingeschaltet, die zuerst auch eine gütliche Einigung herbeiführen sollen. Gelingt das aber auch nicht, werden die Gerichte bemüht und wenn am Ende eine streitige Entscheidung gefällt wird, bekommt der Unterlegene nicht nur ein für ihn unbefriedigendes Urteil, sondern auch noch die Rechnungen beider Anwälte sowie des Gerichts. Je nach festgesetztem Streitwert können die Gebühren schnell ein paar hundert Euro ausmachen. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Gebühren für die Anwälte und das Gericht, wenngleich bei einigen Versicherern der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu zahlen hat.

Das deutsche Versicherungsrecht ist aber wie so manches, kompliziert. Und so muss man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schon darauf achten, welche Bereiche sie im Falle eines Rechtsstreites absichert. Denn einerseits ist eine Rechtsschutzversicherung nur eine Individualversicherung, die das Kostenrisiko eines Falles absichert. Sie ist zudem aber auch aber eine Spartenversicherung, wo für jedes eintretende Risiko eine separate Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden muss. Das heißt konkret, wenn jemand eine Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten abschließt, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall durch die Mietrechtsschutz nicht abgesichert. Ebenso muss bei Auseinandersetzungen zwischen Grundstückseigentümern eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgeschlossen werden, damit die Kostenübernahme gesichert ist.

Weitere, mögliche Rechtsschutzversicherungen sind die Steuerrechtsschutz, die Sozialgerichtsrechtsschutz und die Arbeitsrechtsschutz. Wenn gesagt wird, dass eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten des Bereiches abdeckt, für die sie abgeschlossen wurde, so bildet die Straf-Rechtsschutzversicherung eine Ausnahme. Die Verteidigung in einem Strafverfahren ist zwar versichert, wenngleich die Versicherer unterscheiden zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Für die Übernahme der Kosten ist entscheidend, welchen Vorwurf man seitens der Anklagebehörde erhebt. Zwar wird bei verkehrsrechtlichen Vergehen eine Kostenübernahme zunächst einmal zugesichert. Ergeht jedoch ein Urteil, in dem dem Versicherungsnehmer ein Vorsatz attestiert wird, muss dieser die bisher gezahlten Auslagen der Versicherung zurückerstatten. Genauso verhält es sich bei nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Wird der Vorwurf der Fahrlässigkeit erhoben, wird der Versicherungsschutz ohne gesonderte Prüfung seitens des Versicherers ausgeschlossen. Das gilt auch für schwere Verbrechen wie vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl oder Mord.

Tritt ein Versicherungsfall ein, prüft die jeweilige Rechtsschutzversicherung den Fall, bevor sie die Zusage zur Übernahme der Kosten gibt. In der Regel übernimmt der beauftragte Rechtsanwalt den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung. Wird die Kostenübernahme zugesagt, zahlt die Versicherung im Falle der Verurteilung nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern sie übernimmt auch die Zeugengelder und Sachverständigenhonorare bis zu einer Summe von 250000 € je Rechtsschutzfall.