Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist zweckmäßig für Menschen, die im Todesfall die Angehörigen mit geringen Ausgaben absichern möchten. Gerade für junge Familien, Lebenspartner und Alleinerziehende die beim Tod des Hauptverdieners nicht über genügend wirtschaftliche Reserven verfügen aber auch Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die größere Darlehen aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden ist diese Form der Versicherung besonders wichtig. Walter Gybbons unterzeichnete am 18.Juni 1583 in London den ersten überlieferten Lebensversicherungsvertrag. Der Inhalt des Vertrages besagte das, wenn er innerhalb eines Jahres sterben sollte, die Ratsherren Richard Martin den Betrag von 382 Pfund auszuzahlen hatten.

Auch heute ist eine Leistung des Versicherers bei einer Risikolebensversicherung nur dann fällig, wenn der Versicherungsfall (Tod) tatsächlich während der Versicherungsdauer eintritt. Der monatliche Beitrag wird nur für die Zusicherung des Trägers bezahlt, die vertraglich festgelegte Summe im Todesfall an die Bezugsberechtigten auszuzahlen. Daher ist dieser wesentlich geringer als die Leistung. Wurde kein Bezugsberechtigter vertraglich festgelegt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und wird der Erbquote entsprechend verteilt. Die Frage der Höhe der Absicherung lässt sich nicht pauschalisieren. Um die Familie abzusichern, wird häufig das 3- bis 5-fache des Jahreseinkommens empfohlen, zusätzlich der Darlehenshöhe für bestehende Kredite. Banken bieten diese als so genannte Restschuldversicherung an, wenn diese nicht von vornherein als Voraussetzung für die Kreditgewährung vorgeschrieben wurde. In diesem Fall wird eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme verwendet.

Der Sonderfall einer Versicherung auf verbundene Leben versichert mehrere voneinander abhängige Personen, z.B. Geschäftspartner oder kinderlose (Ehe) Paare. Bei dieser Form wird die Versicherungssumme nur einmalig beim Tod einer der Partner ausbezahlt. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person zu Vertragsbeginn bestimmen die Höhe des monatlichen Beitrages. Auch die Versicherungssumme und Laufzeit, sowie bestimmte Berufe oder gefährliche Freizeitaktivitäten nehmen Einfluss auf diesen. Ärztliche Untersuchungen werden erst ab Versicherungssummen ab 200.000 Euro oder einem fortgeschrittenem Eintrittsalter gefordert. Wird die Absicherung an die bezugsberechtigte Person vererbt, wird die Leistung in voller Höhe mit Erbschaftssteuer belastet. Trotz höherer Beiträge bei längerer Versicherungsdauer sollte die Vertragslaufzeit nicht zu kurz gewählt werden. Nach Ablauf einer kurzen Vertragsdauer müssen die Gesundheitsfragen bei einem erneuten Abschlussvorhaben wieder wahrheitsgemäß beantwortet werden. Haben sich zwischenzeitlich gesundheitliche Beschwerden eingestellt, kann dies zu erschwerten Bedingungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.