Die Schweiz ist für viele Menschen ein beliebtes Einwanderungsland. In der Schweizer Öffentlichkeit gibt es seit jeher sehr differente Meinungen zum Zuzug von Ausländern in die Schweiz. Man muss generell unterscheiden, ob man als Tourist eine Zeit in der Schweiz bleiben möchte oder dort arbeiten und leben möchte. Der Arbeitsmarkt in der Schweiz ist immer noch im europäischen Schnitt sehr dynamisch und es gibt immer noch Arbeitsplätze wie für IT-Fachleute oder Techniker. Seit dem Jahr 2007 braucht man keine spezielle Arbeitserlaubnis mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung. Eine Aufenthaltsbewilligung bekommt ein EU-Bürger (alte EU-Staaten) in der Regel, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitnehmer dem Schweizer Sozialsystem nicht zur Last fällt. Die Behörden der jeweiligen Ortsgemeinde sind für den Antrag und die Bewilligung zuständig. Für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten des früheren Ostblocks gibt es Sonderregelungen. In der Regel kann der Arbeitgeber bei der Anmeldung behilflich sein. Die Löhne sind in der Schweiz immer noch sehr hoch, allerdings sind je nach Standort auch die Lebenshaltungskosten höher als in Deutschland. Es kann deshalb sinnvoll sein im grenznahen Bereich in Deutschland weiter zu leben und zu pendeln. Hier sollte man einen Steuerexperten hinzuziehen. Informationen zu den Steuern bekommt man unter anderem beim Bundesamt für Sozialversicherung, der Eidgenössischen Steuerverwaltung und den zuständigen Kantonsbehörden. Man kann sich bei der Arbeitsuche oder anderen Fragen auch an die örtlichen deutschen Arbeitsämter wenden.
Bei der Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger aus den alten Mitgliedsländern kann man zwischen unterschiedlichen Arten von Bewilligungen unterscheiden. Es gibt zum Beispiel die EG-Bewilligung, die in erster Instanz für 5 Jahre gilt und mit bestimmten Rechten einhergeht. Mit einer Bewilligung setzt man allerdings voraus, dass der Bewilligungsnehmer mehr als 180 Tage im Jahr in der Schweiz lebt. Faktoren wie der Lebensmittelpunkt können eine Rolle spielen, sofern es mit der Aufenthaltsfrist Probleme gibt. Der Lebensmittelpunkt ist unter anderem in der Regel dort, wo die Familie lebt und man regelmäßig arbeitet. Eine C-Bewilligung ist zum Beispiel eine permanente Bewilligung des Aufenthaltes, sofern man in der Schweiz bleibt. Bei der Staatsbürgerschaft gibt es unterschiedliche Regelungen, die sich auch nach der familiären Herkunft richten, zum Beispiel, ob man Schweizer Vorfahren hat. Einen Schweizer Pass kann man auch unter bestimmten Kriterien in einem Einbürgerungsverfahren beantragen. Unter anderem muss man mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Zu den Kriterien gehört auch, dass man in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist oder die Schweizer Gewohnheiten und Sitten kennt. Natürlich darf man keine Gefahr für öffentliche Sicherheit darstellen. Eine gesundheitliche Prüfung wird bei der Einbürgerung nicht verlangt. Zusätzliche Bedingungen können noch die Schweizer Kantone stellen, die das regionale Bürgerrecht vergeben. Es gibt Unternehmen, die auf solche Verfahren der Einbürgerung spezialisiert sind und Interessenten beraten und betreuen.