Bei der Glasversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, die meist auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann. Sie wird von mehreren deutschen Versicherungsunternehmen angeboten. Die Aufgabe der Glasversicherung ist es, den Versicherungsnehmer vor den Kosten zu schützen, die durch einen Glasschaden entstanden sind. In der Regel handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung für Hausbesitzer.
Hausbesitzer haben durch die Glasversicherung die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Schäden zu schützen, die durch Glas entstehen können. Neben dem klassischen Fensterglas umfasst die individuelle Glasversicherung meist weitere Leistungen. Sie kann mit verschiedenen Haftpflichtversicherungen kombiniert werden, sodass für den Versicherungsnehmer ein umfangreicher Schutz geschaffen wird. In Deutschland wird die Glasversicherung als Sachversicherung angesehen und auch hinsichtlich der Vertragsbedingungen als solche behandelt. Die Glasversicherung bietet sowohl den Schutz für Fenster als auch für Türen und ist somit in Hinblick auf die Leistungen sehr umfangreich. Vor allem wer nach den aktuellen ökonomischen Prinzipien baut, muss bei einem Glasschaden mit erheblichen Kosten rechnen. So ist der Ersatz von Isolierglasscheiben in Deutschland sehr kostenintensiv und nicht selten überschreiten diese Aufwendungen auch das eigene finanzielle Budget. Gerade moderne Glasscheiben sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Konzeption sehr kostenintensiv. Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten, die infolge eines Schadens des Fensters oder auch der Türen entstehen, und schützt den Versicherungsnehmer somit vor den hohen finanziellen Aufwendungen.
Seit den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für eine Glasversicherung. Angeboten wird dieser Versicherungsschutz mittlerweile von nahezu allen Versicherungsgesellschaften des Landes. Allerdings lassen sich bei den Angeboten der Glasversicherung erhebliche Unterschiede erkennen. Neben den verschiedensten Leistungen handelt es sich hierbei vor allem um die Definition des Versicherungsschutzes. So bieten einzelne Versicherer eine Glasversicherung an, die sich ausschließlich auf die zahlreichen Fenster oder auch Glasscheiben bezieht. In Verträgen dieser Art wird meist die Anzahl der Fenster vermerkt. Auch nur die Fenster, die in dem Versicherungsvertrag aufgenommen wurden, sind schließlich durch die Glasversicherung abgesichert. Werden weitere Fenster eingebaut, müssen diese nachträglich in dem Versicherungsvertrag ergänzt werden, nur dann besteht auch für diese Fenster ein Versicherungsschutz. Als Alternative können Hausbesitzer aber auch auf pauschale Angebote zurückgreifen. Bei diesen schließen die Versicherer eine Glasversicherung ab, die sich auf eine Einheit oder auch ein Haus bezieht. Die Anzahl der Fenster und die genaue Beschaffenheit dieser spielen bei einer solchen Glasversicherung keine Rolle. Eine solche Glasversicherung bietet sich an, wenn an dem Gebäude auch weiterhin die verschiedensten Bauarbeiten durchgeführt werden und es eventuell auch zu weiteren Fenstern kommt. Die Glasversicherung versichert neben dem eigentlichen Schaden auch die Kosten, die für die neue Montage der Fenster entstehen. Somit können sich die Versicherten mit der Glasversicherung problemlos an einen Profi wenden und müssen die Montage nicht eigenständig durchführen. Einzelne Glasversicherungen beinhalten zudem den Schutz für eine sogenannte Notverglasung. Durch die Notverglasung werden für den Versicherungsnehmer zunächst ein Schutz und somit auch ein Übergang bis zur neuen Verglasung garantiert. Bei der Glasversicherung sollte darauf geachtet werden, dass alle Arten der Verglasung in dem Versicherungsschutz enthalten sind. Zudem sollten die Verträge nicht mit einer Flächenbegrenzung versehen sein. Des weiteren sollte man sich ausschließlich für die Glasversicherung entscheiden, die die Versicherungsleistungen in jedem Fall leistet, ganz gleich, wer den Schaden an dem Fenster oder der Tür verursacht hat.