Es kann alles auf einmal kommen: Die Waschmaschine geht kaputt und die Reparatur lohnt sich nicht mehr und die Rechnung für den Handwerker ist auch teurer als erwartet. Wer in solchen Situationen nicht genügend Geld auf dem Sparbuch hat, wird um einen Kleinkredit nicht herum kommen. Der Begriff Kleinkredit stammt aus einer Zeit, wo die Banken ihren Kunden für die Überbrückung eines finanziellen Engpasses Geld geliehen haben. Später wurde der Kredit dann auch Hausfrauenkredit genannt, weil der Kreditnehmer für die Gewährung des Kredites selbst kein eigenes Einkommen nachweisen muss. Es reicht, wenn der Ehepartner für den Kredit bürgt. So findet man Klein- bzw. Ratenkredite in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens. Ob man seine neue Möbeleinrichtung finanziert oder einen Urlaub. Über den Kleinkredit kann der Kreditnehmer sich fast alle Wünsche erfüllen. So ist die Beantragung relativ einfach. Entweder der Kredit wird bei der Hausbank beantragt oder direkt beim Händler über dessen Bank, wenn z.B. eine neue Küche finanziert werden soll. Als Nachweis, dass der Kreditnehmer die monatlichen Raten auch bezahlen kann, müssen seitens des Antragstellers Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Hat der Kreditnehmer ein ausreichendes monatliches Nettoeinkommen und besitzt auch ansonsten eine gute Bonität, steht der Kreditvergabe nichts im Wege. Wie hoch die monatlichen Raten sind, hängt davon ab, wie hoch die Kreditsumme ist, ob zusätzlich Bearbeitungskosten oder Provisionen berechnet werden und wie lange der Kredit laufen soll. Die Laufzeit ist auch das Kriterium für die Höhe der Zinsen. Man kann sagen: Je kürzer die Kreditlaufzeit, desto niedriger die Zinsen. Im Gegenzug kann aber auch gesagt werden: Je länger der Kredit läuft, desto geringer die monatliche Belastung. So kommt eine lange Laufzeit eher den Kreditnehmern mit einem geringen Einkommen zugute. Weiterhin kann die monatliche Rate beeinflusst werden vom Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung tritt für die Zahlung der Raten ein, wenn der Kreditnehmer aufgrund Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sogar Tod dazu nicht mehr in der Lage ist. Gerade bei einer langen Kreditlaufzeit erwarten die Banken den Abschluss dieser Versicherung. Die meisten Kreditnehmer zahlen ihre monatlichen Raten regelmäßig und pünktlich. Zahlt dann doch ein Kreditnehmer die Raten nicht, kann der Kreditgeber erst nach zwei ausstehenden Raten den Kreditnehmer die Kündigung des Kredites androhen. Wird die Kündigung seitens der Bank allerdings ausgesprochen, muss der Kreditnehmer die restliche Kreditsumme sofort zurückzahlen. Kann er das nicht, muss er mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen, die bis zur Pfändung seines Gehalts durch die Bank führen können. Eine vorzeitige Kündigung des Kredites durch den Kreditnehmer ist ebenso möglich, die Bank kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.