Umschuldung

Banken belegen finanziertes Kapital mit Zinsen. Die Höhe dieser Zinsen richtet sich zunächst nach der betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Banken und der jeweiligen Wettbewerbssituation. Zudem haben aber auch die volkswirtschaftlichen Umstände entscheidenden Einfluss auf die Bestimmung der Zinshöhe. Insbesondere die Leitzinsen der Zentralbanken, also der Zinssatz, zu dem sich die Banken von ihren Zentralbanken Geld leihen können, nehmen deutlich Niederschlag in den Zinsen der Banken. Senken die Zentralbanken ihren Zinssatz, etwa um die Liquidität des Finanzmarktes zu verbessern, sinken auch die Zinsen für Verbraucherkreditverträge. Besonders deutlich wurde dies in der Bankenkrise Ende 2007. Um die wirtschaftliche Situation der Banken zu verbessern, senkten die europäischen Zentralbanken die Leitzinsen so stark, dass Kredite so günstig wurden wie nie zuvor. Allerdings können nicht alle Kreditnehmer unmittelbar von diesen Schwankungen im Zinsniveau profitieren. Denn Kreditverträge werden für einen vertraglich fest bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der recht kurz sein kann, aber auch etwa im Fall einer Immobilienfinanzierung mehrere Jahrzehnte betragen kann. Die Zinsen für die finanzierte Summe werden dabei schon beim Vertragsschluss bezogen auf die Vertragsdauer festgelegt, sodass die Kreditnehmer unmittelbar nicht von der Veränderung der allgemeinen Zinshöhe profitieren können. Der Umgehung dieses Problems dient die sogenannte Umschuldung. Hier nimmt der Kreditnehmer einen neuen Kredit auf, um damit den älteren Kredit abzulösen. Die mit dem neuen Kredit finanzierte Summe dient also der vorzeitigen Tilgung des älteren Kredits. Sinnvoll kann dies dann sein, wenn das gegenwärtige Zinsniveau derart niedrig ist, dass die Differenz zwischen den aktuell gezahlten Zinshöhe und der neuen, niedrigen Zinshöhe hoch genug ist um für den Zinsnehmer eine beachtliche Ersparnis zu schaffen. Wichtig ist bei der Entscheidung zur Umschuldung insbesondere die richtige Kalkulation. Denn zum einen können bei der vorzeitigen Ablösung des älteren Kredits bestimmte Vertragsstrafen oder Tilgungszahlungen anfallen. Der Bank entsteht im Falle der vorzeitigen Ablösung eines Kredits ein gewisser Schaden, da der Kreditnehmer im Ergebnis weniger Zinsen auf die finanzierte Summe zahlt. Dies wird in der Regel durch eine sogenannte Vertragsstrafe ausgeglichen. Der Kreditnehmer muss also im Falle der vorzeitigen Tilgung eine bestimmte Zusatzsumme entrichten. Die Höhe dieser Summe richtet sich nach den konkreten Vertragsbestimmungen der Parteien, sodass keine pauschale Einschätzung möglich ist. Jedenfalls kann diese Summe aber durchaus beachtlich werden, sodass sie zwingend bei Berechnung der Umschuldung einkalkuliert werden muss. Zum anderen können auch je nach Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen. Diese setzen sich meist aus Nebenkosten zusammen, gemeint sind also vor allem Bearbeitungsgebühren, Kosten für den Notar im Falle einer dinglichen Absicherung des Kredits oder Kosten für Sachverständige. Ist auf der Basis dieser Informationen eine hinreichende Kalkulation erfolgt, kann die Umschuldung dem Kreditnehmer durchaus erhebliche Summen sparen, sodass sie zumindest stets geprüft werden sollte.