Darlehen

Darlehen wurden bereits vor Jahrhunderten vergeben, damals wurden jedoch vornehmlich Gegenstände verliehen. Heute werden Darlehen in Form von Krediten zum einen von Banken, zum anderen aber auch von Privatpersonen angeboten. Viele der zur Verfügung stehenden Darlehen müssen bezahlt werden, die Gebühren hierfür werden Zinsen genannt. Die Höhe der Verzinsung sowie die eventuell anfallenden Gebühren werden von den jeweiligen Banken und Geldgebern selbst festgelegt, die Banken orientieren sich hierbei jedoch am Leitzins der Zentralbank. Vor allem Direktbanken, die ihre Darlehen über das Internet vergeben, sind oft deutlich günstiger. Der Nachteil hierbei ist die fehlende Beratung, die gerade bei größeren Darlehen meist unumgänglich ist. Darlehensverträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Die schriftliche Fixierung der wichtigen Darlehensbestandteile wie die Darlehenshöhe, die Verzinsung sowie den Termin der Rückzahlung, sollte jedoch in jedem Fall erfolgen. Selbst bei einer Darlehensvergabe im Verwandtenkreis sind Darlehensverträge ein Muss. Bei Kreditvergaben an Privatpersonen müssen die Banken sogar gewisse Formvorschriften beachten, ohne die der Darlehensvertrag nichtig wäre. Auch die Vereinbarung der Widerrufsklausel, die den Kreditnehmer berechtigt, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen, muss enthalten sein. Darlehen kann man nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden. So existieren zum einen die sehr begehrten Annuitätendarlehen, die vor allem im Rahmen einer Baufinanzierung genutzt werden. Sie weisen eine Zinsbindungsfrist sowie eine Laufzeit auf. Letztere beträgt oft mehr als 30 Jahre, die Zinsbindungszeit hingegen wird meist über maximal 10 Jahre vereinbart. Nach deren Ablauf müssen die Konditionen mit der Bank neu vereinbart werden. Innerhalb der Zinsbindungsfrist bleibt die Monatsrate, die so genannte Annuität, konstant. Neben dem Annuitätendarlehen werden aber auch immer wieder tilgungsfreie Darlehen vergeben. Wie der Name schon sagt, werden diese Darlehen ohne Tilgung während der Laufzeit vereinbart. Am Ende der Laufzeit muss das Darlehen allerdings in einer Summe zurückgezahlt werden. Diese Darlehen eignen sich vor allem für Inhaber von Bausparverträgen oder Lebensversicherungen, die diese zwischenfinanzieren wollen. Auch Bauspardarlehen gehören grundsätzlich zur Gruppe der Darlehen. Sie werden von speziellen Instituten, den Bausparkassen, angeboten und dienen in erster Linie der Finanzierung von Wohneigentum. Sie zeichnen sich durch günstige Zinssätze und kurze Laufzeiten aus. Bei der Vergabe von Darlehen wird in der Regel auch immer die Stellung von Sicherheiten vereinbart, da Darlehen häufig langfristig vergeben werden und sich während der Laufzeit die Kreditwürdigkeit negativ verändern kann. Welche Sicherheiten im Einzelnen in Frage kommen, können Darlehensnehmer und Darlehensgeber frei verhandeln. Für Immobiliendarlehen dient in der Regel eine Grundschuld als Absicherung, aber auch die Verpfändung von Guthaben oder die Abtretung von Versicherungsansprüchen sind grundsätzlich möglich. In jedem Fall muss der Wert der Sicherheit aber der Darlehenshöhe entsprechen.