Finanzierung

Finanzierungen sind heute wirtschaftlich an der Tagesordnung. So hat sich eine bemerkenswerte Vielfalt an verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt. Zunächst versteht man aber unter dem technischen Begriff der Finanzierung Prozesse zur Generierung finanzieller Mittel. In der älteren betriebswirtschaftlichen Lehre wurde der Begriff der Finanzierung dabei lediglich bezogen auf betriebliche Prozesse verstanden. Finanzieren im Sinne des technischen Begriffes konnten daher lediglich juristische Personen und Einzelkaufleute. Diese strikte Abgrenzung wird heute nicht mehr überall vertreten. Indes ist diese Streitfrage lediglich dogmatischer und damit theoretischer Natur, da die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Finanzierungsfragen sowohl bei Unternehmen als auch bei Verbrauchern ähnlich strukturiert sind. Dies gilt allerdings nicht für die Arten der Finanzierung. Denn diese müssen bei der Finanzierung durch Unternehmen zwangsweise anders gestaltet sein. Die Notwendigkeit dieses Denkschrittes ergibt sich schon aus bilanzrechtlichen Regeln. So kann man bei Unternehmen grundsätzlich die Außenfinanzierung und die Eigenfinanzierung unterscheiden. Von Außenfinanzierung ist immer dann die Rede, wenn dem Unternehmen von Außen Vermögenswerte zugeführt werden, die nicht aus dessen originärer Leistungsfähigkeit stammen. In der Praxis geschieht dies meist durch einen Kredit. Dieser kann sowohl von einer Bank, als auch von einem Gesellschafter des Unternehmens vergeben werden. Dabei zieht die Praxis diese sogenannte thin-capitalisation einer soliden Eigenkapitalbasis vor. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Denn Zinsen sind als Betriebsausgaben von der Bemessungsgrundlage der Steuern abziehbar. Daher ist es steuerlich vorteilhaft, einen möglichst großen Teil des Unternehmenskapitals über eine Außenfinanzierung bereitzustellen. Dies bezeichnet man als sogenannte Gesellschafterfremdfinanzierung. Indes besteht dabei stets eine gesellschaftsrechtliche Gefahr. Ist die Gesellschaft zu dünn mit Eigenkapital ausgestattet, etwa weil 80 % des Kapitals von Außen finanziert wird, besteht die Möglichkeit eines haftungsrechtlichen Durchgriffs auf den Gesellschafter des Unternehmens. Diesem Modell steht die Eigenfinanzierung gegenüber. Hierunter versteht man Kapitalzufuhr aus dem Unternehmen selber. Diese kann, abhängig von der konkreten Rechtsform des Unternehmens, auf sehr verschiedene Weise erfolgen. Praktisch bedeutsam ist insbesondere die Eigenkapitalerhöhung bei der AG und der GmbH. Hier wird Kapital aus dem Cashflow entfernt und bilanziell in das Eigenkapital des Unternehmens überführt. Bei der AG geschieht dies regelmäßig durch die Ausgabe neuer Aktien. Diese werden für einen Betrag veräußert, der in der Folge das Eigenkapital der AG entsprechend erhöht. Zudem ändern sich die Mehrheitsverhältnisse in der AG. Schon aus diesem Grund müssen Entscheidungen über eine Eigenkapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien meist durch die Hauptversammlung gebilligt werden. Gesellschaftsanteile an einer GmbH sind nicht so fungibel, sodass die Eigenfinanzierung hier anders geschehen muss. Praktisch relevant ist der Fall der Aufnahme eines neuen Gesellschafters. Dieser muss wie die anderen Gesellschafter auch einen bestimmten Betrag auf seinen Gesellschaftsanteil leisten. Dieser Betrag wird automatisch in das Eigenkapital der Gesellschaft überführt. Dieses steigt dadurch an.