Der Dispositionskredit wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1968 eingeführt. Er ist auch unter dem Namen Dispokredit bekannt. In den §§ 488 ff, speziell im § 493, ist der Dispositionskredit im BGB geregelt. Der Dispositionskredit wurde für Privatpersonen eingeführt, die 18 Jahre alt sind und bei ihrer Bank ein Girokonto besitzen. Auf dem Konto müssen regelmäßige Zahlungseingänge zu verzeichnen sein. Beim Dispositionskredit wird mit der Bank ein Kreditlimit vereinbart, bis zu dem das Konto überzogen werden darf. Für diese Kreditart werden in der Regel keine Sicherheiten gefordert. Die Bank überprüft lediglich, über einen bestimmten Zeitraum hinweg, die Zahlungsein- und ausgänge, um daraus die Kredithöhe zu bestimmen. In der Schufa-Auskunft des Kunden sollte sich kein negativer Eintrag befinden. Der gewährte Kreditrahmen beläuft sich meisten auf den Betrag von zwei bis drei festen, monatlichen Zahlungseingängen. Dies können sowohl Lohn- Gehalts- oder Rentenzahlungen sein. Der Kontoinhaber ist der Bank gegenüber verpflichtet, sich in dem vereinbarten Kreditrahmen zu bewegen. Sollte es dennoch zu Überziehungen des festgelegten Kreditbetrages kommen, so ist dies mit der Bank, im Vorfeld, abzuklären. Es ist darauf zu achten, dass eine Rückzahlung des Dispositionskredits innerhalb von zwei bis drei Monaten möglich ist, da es ansonsten zu einer schnell ansteigenden Verschuldung kommen kann. Für die Rückzahlung des Dispositionskredits gibt es keine vorgeschriebenen Zeiten oder festen Raten. Nur wenn der Dispositionskredit in Anspruch genommen wird, fallen Sollzinsen an. Die Zinsen werden für den jeweils beanspruchten Betrag fällig und taggenau abgerechnet. Kommt es außerdem zur Überziehung des vereinbarten Kreditlimits, so werden zusätzliche Überziehungszinsen fällig. Für den Dispositionskredit gelten variable Zinssätze. Diese richten sich nach den jeweiligen Marktzinsen. Mit dem Rechnungsabschluss des Girokontos, werden die Zinsen einmal pro Quartal fällig. Die Bank ist berechtigt den Dispositionskredit unter bestimmten Voraussetzungen fristlos zu kündigen. Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn sich die Zahlungseingänge auffallend verändern und somit Lohn- und Gehaltszahlungen ausbleiben und stattdessen Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird. Es besteht für den Kontoinhaber kein Anspruch zur Aufrechterhaltung des ursprünglich genehmigten Kreditrahmens. Wird der Dispositionskredit dauerhaft beansprucht, so ist es ratsam, eine Umschuldung in einen Ratenkredit zu veranlassen, denn die Zinsen für einen Dispokredit, sind im Gegensatz zu anderen Kreditarten, recht hoch. Vorteilhaft ist die variable Einsetzbarkeit des Kredits, die variable Rückzahlung sowie die unbürokratische einfache Nutzbarkeit. Ein Dispositionskredit eignet sich vor allem zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsschwierigkeiten.