Grundschulden

In Deutschland muss bei den Grundschulden zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. In den letzten Jahren haben sich Schulden dieser Art einer steigenden Tendenz unterzogen und waren zudem der Grund zahlreicher Debatten. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können über die Grundschulden verfügen. Sie werden nach den Grundlagen des deutschen Gesetzes behandelt.

Die Grundschulden können unter anderem durch fehlende Steuerzahlungen entstehen. In ihrer Gesamtheit beziehen sich die Grundschulden ausschließlich auf Verbindlichkeiten, die infolge des Grundbesitzes entstanden sind und auf den einzelnen als Belastung wirken. Die Ursachen für den Anstieg der Grundschulden sind unterschiedlicher Natur. Sie können aber nicht selten auf die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen zurückgeführt werden. Häufig entstehen Grundschulden durch den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes und durch das damit in Verbindung zu bringende fehlende Einkommen. Häufig ist von Grundschulden die Rede, wenn ein Kreditnehmer seinen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen kann. Immer mehr Menschen haben sich in den vergangenen Jahren auf dem Weg zum Eigenheim zu einer Finanzierung entschieden. Oftmals ist diese auch der wichtigste Inhalt der Grundschulden. Die Grundschulden können sich aber auch durch steuerliche Verbindlichkeiten zusammensetzen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Grundstückssteuer handeln. Die Grundschulden setzen sich nicht selten auch aus mehreren Segmenten zusammen. So können Einzelne durch das fehlende Einkommen nicht mehr all ihren Verpflichtungen, die durch den Grundbesitz auf sie zukommen, decken. Die Grundschulden werden nach dem deutschen Gesetz behandelt. Somit sind sie prinzipiell ausgehend von dem Gläubiger vollstreckbar. Demnach haben die Gläubiger in Deutschland das Recht, die bestehenden Grundschulden einzuklagen. Die Grundschulden genießen auf dem gerichtlichen Weg eine besondere Aufmerksamkeit, denn sowohl Finanzunternehmen als auch Finanzbehörden dürfen bei bestehenden Grundschulden die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners beantragen und bei Genehmigung auch durchführen. Durch die Grundschulden und den damit verbundenen gerichtlichen Weg kommen in den meisten Fällen immense Kostenpositionen auf den Schuldner zu. So muss er neben den eigentlichen Grundschulden auch die Kosten für das Gericht und den Anwalt der Gläubiger übernehmen. Möchte er sich selbst durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen, muss er auch mit diesen Aufwendungen als zusätzliche Kostenposition rechnen. Zudem werden ihm die finanziellen Aufwendungen der Zwangsversteigerung und der damit verbundenen Änderungen in Rechnung gestellt.

Um Menschen vor den Folgen der Grundschulden zu bewahren, setzen sie meisten Finanzunternehmen bei einer Finanzierung des Grundbesitzes eine Restschuldversicherung voraus. Bei dieser handelt es sich häufig um eine der wichtigsten Grundlagen. Zudem können die Einzelnen die Möglichkeiten der Grund- und auch Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen. Durch verschiedenste Zuschüsse sollen die Risiken des Grundbesitzes gemindert werden. Die Grundschulden müssen meistens durch eine Einmalzahlung beglichen werden. Ist dies jedoch auf Grund der individuellen finanziellen Situation nicht möglich, können sich die Schuldner gemeinsam mit den Gläubigern auch auf eine Ratenzahlung einigen. Die Grundschulden werden in der Regel zu Gunsten des Gläubigers behandelt. Besonderheiten und Sonderregelungen gelten jedoch, wenn sich Unternehmen für den Weg in die Insolvenz entscheiden. Das Gleiche gilt auch für Privatpersonen, die sich für die Privatinsolvenz entscheiden.