Anschlussfinanzierung

Beim Abschluss einer Baufinanzierung, die in Deutschland in den meisten Fällen mittels eines Annuitätendarlehens erfolgt, vereinbaren Kreditnehmer und Bank, die vereinbarten Zinsen für eine gewisse Frist, der Zinsbindungsfrist, konstant zu halten. Der Zeitraum der Zinsbindung beträgt je nach Kundenwunsch zwischen 5-15 Jahren, nur selten werden längere Zeiträume vereinbart. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, ist das Darlehen jedoch in den meisten Fällen noch nicht vollständig getilgt. Die nun noch offene Restkreditsumme muss weiter finanziert werden, und zwar mittels der Anschlussfinanzierung. Als Darlehen werden hier ebenfalls klassische Annuitätendarlehen verwendet, die eine feste Annuitätenrate sowie wiederum eine Zinsbindungsfrist aufweisen. Für diese Anschlussfinanzierung gelten in jedem Fall die dann marktüblichen Zinsen. Es ist daher für jeden Kreditnehmer ausschlaggebend, wie das Zinsniveau zum Ende der Zinsbindung ausfällt. In der Regel wird die finanzierende Bank etwa drei Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung ein Angebot zur weiteren Finanzierung, das so genannte Prolongationsangebot, versenden. Stimmt der Kreditnehmer zu, kann er dies unterschrieben zurücksenden, das Darlehen wird ohne weiteren Aufwand automatisch verlängert. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, das Prolongationsangebot der Bank zu prüfen. Möglich ist dies durch im Internet durchführbare Konditionsvergleiche. Nach der Eingabe der Kreditsumme sowie der gewünschten neuen Zinsbindungsfrist werden die jeweiligen Banken mit dem besten Angebot angezeigt. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer anderen Bank oftmals noch Bearbeitungsgebühren anfallen, denn diese muss die Bonität sowie die Sicherheiten noch ausführlich prüfen. Auch die Grundschuld muss übertragen werden, was Notarkosten mit sich bringt. Die Entscheidung für ein Angebot einer anderen Bank ist im Bereich der Anschlussfinanzierung problemlos, denn Kündigungsfristen müssen nicht mehr eingehalten werden. Wichtig ist lediglich, dass der Ablösebetrag möglichst fristgerecht an die bisher finanzierende Bank überwiesen wird. Die neue Bank wird sich in der Regel darum kümmern. Anschlussfinanzierungen konnten bisher, wie oben beschrieben, erst kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Für Kreditnehmer bedeutete dies immer das Risiko steigender Zinsen, denn bereits 0,5% Zinserhöhung können hohe Kosten mit sich bringen. Kreditnehmer, die von steigenden Zinsen ausgehen, können daher seit einiger Zeit so genannte Forward-Darlehen nutzen. Auch diese Darlehen dienen der Anschlussfinanzierung. Sie können allerdings bereits 36 Monate vor dem Ende der bisherigen Zinsbindung abgeschlossen werden, wodurch das Zinsniveau gesichert wird. Die Kosten für Forward-Darlehen sind sehr gering. Sie werden nach der Anzahl der Monate bis zur Ablösung des bisherigen Kredites berechnet.