Eigenheimzulage

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für die Schaffung privaten Wohneigentums gab es bereits seit dem Jahr 1949. Erst im Jahr 1996 wurde dann das Eigenheimzulagengesetz beschlossen. Die Eigenheimzulage konnte von allen Bauherren genutzt werden, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten und ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland bauten oder kauften. Der Antrag hierzu wurde direkt beim Finanzamt gestellt. Ferienhäuser oder Mehrfamilienhäuser wurden nicht gefördert. Die Förderhöhe wurde nach den Herstellungs- bzw. den Kaufkosten ermittelt, gleichzeitig wurden Förderhöchstgrenzen festgelegt. Die ermittelte Zulage zuzüglich der Kinderzulage wurde über acht Jahre lang gewährt und konnte entweder in die Finanzierung eingebracht oder aber als Guthaben frei verwendet werden. Viele Banken sahen die Eigenheimzulage aufgrund ihrer garantierten Zahlung als Eigenkapital an, was vor allem kinderreichen Familien half, Wohneigentum zu finanzieren. Bei Anschaffungen oder Neubauten, die bereits vor dem 01. Januar 2004 fertiggestellt wurden, konnten noch fünf Prozent der Herstellungs- sowie 2,5% der Anschaffungskosten gefördert werden. Ab dem 01. Januar 2004 lag dieser Prozentsatz bei nur noch 1% sowohl für Neubauten als auch für Hauskäufe. Auch die Förderobergrenzen veränderten sich. Lagen diese vor 2004 noch bei 1.278 Euro pro Jahr für den Kauf von Wohnungen bzw. Häusern sowie 2.556 Euro für Neubauten, verringerten sie sich ab 2004 auf nur noch 1.250 Euro. Auch hier fand keine Unterscheidung zwischen Neu- und Altbau mehr statt. Neben dieser grundsätzlichen Förderung zur Schaffung von neuem Wohneigentum erhielten die künftigen Hausbesitzer weiterhin die Kinderzulage. Diese wurde für jedes Kind, welches noch im Haushalt lebte und für das die Eltern Kindergeldbeziehen, festgelegt. Vor 2004 betrug die Kinderzulage 767 Euro, seit 2004 liegt sie bei 800 Euro. Grundsätzlich wird die Förderung über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt, beginnend mit dem Jahr der Fertigstellung bzw. des Kaufs. Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt immer im März eines Jahres. Die geringen Steuereinnahmen sowie die Staatsverschuldung in Deutschland führten dann 2004 zur Abschaffung der Eigenheimzulage. Menschen, die heute ein Haus oder eine Wohnung bauen, können auf diese Förderung nicht mehr zugreifen. Da ein Haus oder eine Eigentumswohnung aber nach wie vor lukrative Investments für die Altersvorsorge sind, hat der Staat bereits wieder eine Fördermöglichkeit aufgetan. Seit November 2008 ist die Eigenheimförderung mittels der Riester-Rente möglich. Diese auch als Wohn-Riester benannten Zulagen können von Bauherren und Hauskäufern im Rahmen von Bausparverträgen genutzt werden. Die Förderung kann hierbei als Tilgungsersatz oder für die Ansparung dienen.