Wohnungsfinanzierung

Die Wohnungs- und Immobilienfinanzierung gehört zu den wohl komplizierteren Feldern des Finanzmarktes. Denn sie steht in einem deutlichen Spannungsfeld zwischen den Interessen des Finanzierungsnehmers und des Finanzierungsgebers. Die aus dieser Kollision entstehenden Besonderheiten grenzen die Wohnungsfinanzierung deutlich von anderen Arten der Finanzierung ab. So benötigt der Finanzierungsnehmer angesichts der Preise für entsprechende Immobilien zwingend eine erheblich höhere finanzierte Summe, als dies bei einem gewöhnlichen Kreditnehmer der Fall wäre. Demgegenüber steht das Interesse des Finanzierungsgebers an einer höchstmöglichen Sicherheit der finanzierten Summe. Diese ist zwingend bei einem derart hohen Summe weniger hoch, als bei einer vergleichbaren Summe. Insbesondere kann der komplette Ausfall eines solchen Darlehens eine kleine Kommunalbank durchaus in finanzielle Bedrängnis bringen. Diese Ausgangslage führt zu den zahlreichen Besonderheiten der Wohnungsfinanzierung. Die grundlegenden Strukturen sind grundsätzlich diesem Spannungsverhältnis geschuldet. So muss etwa der Finanzierungsgeber die aus der hohen Summe resultierende Unsicherheit durch bestimmte Finanzierungsinstrumente ausgleichen. Die Praxis hat hierfür etwa die Möglichkeit der dinglichen Besicherung von Immobilien geschaffen. Diese Besicherung geschieht meist durch ein sogenanntes Grundpfandrecht, seltener mit einer Hypothek. Diese rechtlichen Institute erlauben dem Finanzierungsgeber die Begründung eines verwertbaren Rechts an der Wohnung, die mit der finanzierten Summe gekauft werden soll. Im Falle des Wegfalls der Summe, etwa weil der Finanzierungsnehmer die Tilgungsraten nicht mehr bestreiten kann, hat der Finanzierungsgeber damit die Möglichkeit, seine Forderung aus der finanzierten Wohnung selber zu befriedigen. In der Praxis geschieht dies meist durch eine Zwangsversteigerung der Wohnung, aus deren Erlös der Finanzierungsgeber seine Forderung deckt. Abgesehen von diesem eher klassischen Fall des dinglich besicherten Immobiliendarlehens kennt die Praxis weitergehende Möglichkeiten der Wohnungsfinanzierung. Dabei hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zum sogenannten Wohnungsmietkauf herausgebildet. Bei einem solchen Mietkauf handelt es sich zunächst um einen gewöhnlichen Mietvertrag. Der Mietkäufer wohnt zur Miete in einer Wohnung des Mietverkäufers. Allerdings beinhaltet der, ansonsten typische, Mietvertrag eine Klausel, nach der der Mietkäufer die Wohnung jederzeit unter Anrechnung der bisher gezahlten Mietraten durch eine einseitige Erklärung kaufen kann. Der Mietkäufer mietet also die Wohnung, wobei jede Mietrate gleichzeitig auch als Kaufrate für die Wohnung gilt. Möchte der Mietkäufer die Wohnung erwerben, muss er nur die Differenz zwischen Verkaufswert der Wohnung und der Summe der bereits gezahlten Mietraten entrichten. Damit entspricht diese Form der Wohnungsfinanzierung grundsätzlich dem Leasing, mit dem Unterschied, dass deutsches Mietrecht gilt, Gewährleistungs- oder Garantieansprüche also nicht auf den Käufer umgewälzt werden können. Für diesen beinhaltet der Mietkauf daher zahlreiche Vorteile. Insbesondere muss er in der Regel keinen Kredit zur Finanzierung der Wohnung aufnehmen, da er die zu entrichtenden Zahlungen wie ganz gewöhnliche Mietzahlungen aus seinen laufenden Einkünften bezahlen kann. So spart er Mehrkosten.