Handyschulden können durch verschiedenste Ursachen entstehen. In den letzten Jahren hat dieses Thema deutlich an Brisanz gewinnen können und führte immer wieder zu den verschiedensten Diskussionen. Von Handyschulden können sowohl Erwachsene als auch Jugendliche betroffen sein. Die Handyschulden unterliegen in Deutschland dem deutschen Recht und können somit ausgehend von den Handybetreibern eingeklagt werden.
Die Handyschulden können sich aus den verschiedensten Segmenten zusammensetzen und sind so auch von unterschiedlicher Höhe. Von Handyschulden ist die Rede, wenn ein Kunde eines Mobilfunkanbieters seinen Pflichten und Verbindlichkeiten hinsichtlich der Zahlungen nicht mehr nachkommt. Die Handyschulden können ausschließlich in Verbindung mit Mobilfunkverträgen entstehen, da bei Prepaid-Karten ausschließlich im Rahmen des vorhandenen Guthabens telefoniert werden kann. In den letzten Jahren kam es bei den Handyschulden immer wieder zu Diskussionen. Neben Erwachsenen verfügen vor allem Jugendliche oftmals über Handyschulden. Nicht selten werden sie durch einen fehlenden Überblick oder eine Überschätzung verursacht. Entscheidet man sich für einen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen, verpflichtet man sich zu einer pünktlichen Zahlung der Beträge, die von de Unternehmen erhoben werden. Werden die Beträge nicht rechtzeitig bezahlt, ist von Handyschulden die Rede. Die Handyschulden werden in Deutschland nach dem allgemeinen Recht behandelt, das sich auf Schulden der verschiedensten Art bezieht. Somit sind Handyschulden ausgehend von den Mobilfunkbetreibern einklagbar. Ebenso können sich die Mobilfunkbetreiber bei den Handyschulden für die Vollstreckung entscheiden. In diesem Fall würde es zur Pfändung der finanziellen Mittel der Kunden kommen. Ebenso ist die Pfändung verschiedenster Wertgegenstände möglich. Die Mobilfunkbetreiber haben bei Handyschulden zudem das Recht, dem Kunden trotz eines bestehenden Vertrages die Leistungen zu verweigern. In diesem Fall würde es zu einer Sperrung des Anschlusses kommen. Die Kosten, die durch diese Sperre entstehen, können dem Kunden ausgehend von dem Mobilfunkbetreiber in Rechnung gestellt werden. Auch hierbei kann es sich um einen Teil der Handyschulden handeln. Des weiteren dürfen die Mobilfunkbetreiber eine plötzliche und ebenso fristlose Kündigung des Vertrages einleiten. Hat ein Kunde Handyschulden, kann ihm ein Mobilfunkvertrag von einem Unternehmen der Branche verweigert werden. Die Handyschulden verfügen über eine lange Verjährungsfrist, sodass die Geltendmachung dieser noch nach Jahren erfolgen kann. Die Handyschulden können gerichtlich eingeklagt werden. Die finanziellen Aufwendungen, die dabei entstehen, werden in den meisten Fällen dem Kunden in Rechnung gestellt. Ebenso können die Mobilfunkunternehmen die Kosten eines rechtlichen Beistandes dem Kunden berechnen.
Die Handyschulden können auf verschiedene Form beglichen werden. Die meisten Mobilfunkunternehmen streben jedoch eine Einmalzahlung an. Allerdings haben die Kunden auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Diese muss jedoch mit dem Mobilfunkunternehmen vereinbart werden. Die Handyschulden können auch ausgehend von Deutschland bei einem anderen Anbieter entstehen. Verfügt ein Unternehmen über Handyschulden, gelten die gleichen Regelungen wie bei Privatpersonen. Wurden die Handyschulden durch einen Minderjährigen verursacht, müssen nach dem deutschen Recht die Erziehungsberechtigten für die Kosten aufkommen. Somit haben die Unternehmen das Recht, die Handyschulden bei den Eltern einzuklagen und eventuell zu vollstrecken.