Renovierungskredit

Renovierungskredite sind Baukredite, die als spezifische und zweckgebundene Kredite besondere Konditionen haben. Durch die Zweckbindung (geringeres Risiko der Bank) können zinsgünstigere Darlehen für die Renovierung, Sanierung oder Modernisierung des Hauses oder der Wohnung vergeben werden. Hier sind vor allem die privaten Banken, die Sparkassen und die Volksbanken stark im Markt vertreten. Natürlich kann auch ein Kredit bei einer seriösen und günstigen Direktbank sinnvoll sein, wo keine Zweckgebundenheit vorliegt und man zum Beispiel die neue Einrichtung mitfinanzieren kann. Die Grundlage für solche Kredite ist fast immer eine Bonitätsprüfung des Kreditinstituts. Hier fließt als Mindeststandart die Schufa-Auskunft, die Einkommenssituation, die Vermögenssituation oder die Schuldensituation mit ein. Eine hohe Ausgabensituation wirkt sich natürlich auch nicht positiv aus. Die Kreditsummen für Renovierungskredite umfassen meistens nicht mehr als 25.000 Euro. Bei guter Bonität sind auch höhere Finanzierungen kein Problem. Teilweise wird auch kein Grundschuldeintrag vorgenommen, sofern zum Beispiel keine hohen Verbindlichkeiten bei der Bausparkasse vorliegen. Üblicherweise werden Renovierungskredite durch monatliche Ratenzahlungen mit festen Zinssätzen vergeben. Die Bank kann durchaus prüfen, ob die Gelder wie vereinbart zum Verwendungszweck ausgegeben wurden. Man sollte die Renovierungskredite der Filialbanken und Internetbanken immer im Vorfeld vergleichen. In einigen Bundesländern bekommt man auch Zuschüsse vom Land für Renovierungen. Die KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank vergibt für Privatpersonen Förderungskredite und Investitionszuschüsse. Gefördert werden zum Beispiel alle Maßnahmen, die dem Erreichen eines KfW-Effizienzhauses oder dem Erwerb eines sanierten Gebäudes dienen. Es wird bis 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten finanziert. Den Antrag kann man direkt bei der KfW stellen. Auf den Seiten der KfW Privatkundenbank bekommt man alle nötigen Informationen. Unter 300 Euro werden keine Zuschüsse ausbezahlt. Die KfW fördert zum Beispiel auch Modernisierungen von Gebäuden bei Privatpersonen. Unter anderem können auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters an staatliche Förderungen kommen. Bis zu 100.000 Euro werden gefördert. Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank zur KfW. Das Kreditinstitut der Wahl hat die Antragsformulare. Wer zum Beispiel in energieeffiziente Renovierungen, Sanierungen oder Modernisierungen investiert, kann durch die Einsparungen den Kredit der Bank oder der KfW zeitnah abbezahlen. Hier müssen natürlich Experten ein Rechenmodell aufmachen. Energieberatung wird wiederrum gefördert. Man kann sich hier zum Beispiel auf den Seiten der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren. Die Beratungen werden in Form von Zuschüssen bezahlt, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Der Zuschuss für Vor-Ort-Beratungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt zum Beispiel 300 Euro. Wer Hinweise in der Beratung erhält, in Bezug auf Stromeinsparung, bekommt zum Beispiel nochmals 50 Euro Bonus.